Full text: Ordnung der Diplomprüfung für Bauingenieure (1969)

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3. Zulassungsverfahren zur Diplom-Hauptprüfung 
8,1 Über die Zulassung zur Diplom-Hauptprüfung entscheidet der Vorsitzende 
des Prüfungsausschusses, im Zweifelsfalle im Benehmen mit dem zustän- 
digen Prüfer. Zulassungen werden durch Anschlag bekanntgegeben. Die 
Zulassung ist lediglich an die Erfüllung der formellen Voraussetzung 
gebunden. 
3,2 Die Zulassung ist zu versagen, wenn 
a) die Diplom-Vorprüfung nicht bestanden ist oder nicht anerkannt 
wurde, 
b) die Prüfungsvorleistungen unvollständig sind und ein entsprechen- 
der Nachweis nach 15.7 nicht erbracht werden kann, 
oc) die Prüfungsgebühr nicht bezahlt wurde, 
d) eine Prüfung endgültig nicht bestanden ist, 
e) die in 3.4 festgelegten Fristen überschritten werden. 
.‚% Die Verweigerung der Zulassung wird dem Bewerber durch das Prüfungs- 
amt schriftlich mitgeteilt. 
. Umfang der _Diplom-Hauptprüfung 
.l Die Diplom-Hauptprüfung, besteht aus 
a) der schriftlichen Grundfachprüfung 
b) der schriftlichen und mündlichen Vertiefungsprüfung 
c) der Diplomarbeit. 
c Grundfachprüfung 
Die Grundfachprüfung umfaßt 5 nicht vertiefte Grundfächer aus 
Anlage 1 der Prüfungsordnung, darunter alle nicht vertieften 
Grundfächer der gewählten Vertiefungsrichtung. 
Vertiefungsprüfung 
Die Vertiefungsprüfung umfaßt 5 Vertiefungsfächer oder 2 Vertie- 
fungsfächer und 3 weitere nicht vertiefte Grundfächer aus Anlage 1 
der Prüfungsordnung. Mindestens 2 Vertiefungsfächer müssen einer 
Vertiefungsrichtung angehören. 
Die Vertiefungsprüfung besteht aus 
a) einer schriftlichen Klausur 
b) einer mündlichen Prüfung. 
Gegenstand der Prüfung ist der Stoff aus Vertiefungsfach und zuge- 
hörigem Grundfach.
	        

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