1.4.5 Die vom Prüfungsamt aufgeforderten Studenten haben Teilprüfungen
in den Fächern des genehmigten Prüfungsplanes (s.l.2.4) abzulegen.
Durch Aushang werden nach Prüfung der in 15.5 und 15.5 PO
genannten Punkte die zugelassenen Kandidaten bekanntgegeben.
Nicht zugelassene Kandidaten werden vom Prüfungsamt schriftlich
benachrichtigt.
1.2.6 Studierende, die den zweiten Teil der Diplom-Hauptprüfung ablegen
wollen, haben dies beim Prüfungsamt unter Vorlage des Vordrucks
"Anmeldung zu den mündlichen Vertiefungsprüfungen" zu beantragen.
Der Termin für die Anmeldung wird am Schwarzen Brett bekanntgegeben.
1.2.7 Durch Aushang am Schwarzen Brett werden die zugelassenen Kandidaten
nach Prüfung der in 15.3, 15.4 und 15.5 der PO genannten Punkte
bekanntgegeben.
Nicht zugelassene Kandidaten werden vom Prüfungsamt schriftlich
benachrichtigt.
2. Mündliche Vertiefungsprüfungen
2.1 Aus dem Katalog der mündlich geprüften Vertiefungsfächer sind Fächer
nit einer Wertigkeit von mindestens 6 Punkten auszuwählen.
2.2 Wird die Note einer mündlichen Vertiefungsprüfung aus Teilprüfungen
oder aus Einzelnoten einer Gruppenklausur gebildet, SO erfolgt die
Notenbildung entsprechend der Wertigkeit der einzelnen mündlich geprüften
Vertiefungsfächer (24.2 PO).
Bei der Wahl der Fächer ist zu beachten, daß die Wertigkeit von Lehrveranstaltungen,
welche das Gebiet der Datenverarbei tung betreffen,
insgesamt 4 nicht übersteigt.
Werden anstelle der mündlichen Vertiefungsfächer weitere Grundfächer
gewählt (ein Grundfach besitzt die Wertigkeit 3), so können diese bereits
mit dem ersten Teil der Diplom-Hauptprüfung angemeldet werden.
Rücktritt bei Krankmeldung
).] Für Krankmeldungen sind die entsprechenden Vordrucke des Prüfungsamtes
zu verwenden. Die ausgefüllten Formulare sind bei dem Prüfungsausschuß
der Studienrichtung Bauingenieurwesen abzugeben.
Bei Krankmeldungen muß der nach 12.5.C (letzter Absatz) der PO neu
anzuberaumende Termin für die versäumten Prüfungen nicht in die
nach 3.2 der PO üblichen Frühjahrs- und Herbsttermine fallen.