Volltext : Ordnung der Diplomprüfung für Bauingenieure (1969)

4.2 Hauptdiplom
Gewicht Prüfungs- Prüfungs-_
 Fächer d.Note dauer (Std.) gebühr(DM)
1. Grundfächer
l. Baubetriebslehre
2, Bodenmechanik und Grundbau
3. Raumordnung und Landesplanung
4. Baustatik
5. Massivbau
6. Stahlbau und Holzbau )
7. Technische Hydromechanik 1
8. Wasserbau 2
9. Siedlungswasserbau A ;
10. Straßenverkehrstechnik 1 De
11. Straßenbau ] 5
12. Eisenbahn, Nahverkehr, Verkehrswirtschaft J '
‘+ Vertiefungsfächer
l. Baubetriebslehre €
2. Bodenmechanik und Grundbau T
3. Baustatik X
4. Höhere Mechanik und Höhere Baustatik
5. Massivbau
5. Stahlbau © ;
7. Konstruktion und Form ‘
8. Wasserspeicherung, Wassernutzung, Energiewasserwirtschaft,
 Wasserbauliches Versuchswesen

9. Wasserbau
10. Wasserwirtschaft, Landw.Wasserbau
1l. Siedlungswasserbau I
12, Siedlungswasserbau II
13. Straßenverkehrstechnik
14. Straßenbau
15. Eisenbahn, Nahverkehr, Verkehrswirtschaft 7? ;
Bezüglich der Zahl und Art der für die gewählte Vertiefungsrichtung
erforderlichen Fächer wird auf Punkt 19 der PO verwiesen.
Notenbildung
Die Mittelnote wird errechnet aus der Summe der gewichteten Einzelnoten
dividiert durch die Summe der Notengewichte. Diese beträgt beim Vordiplom
 30, beim Hauptdiplom 13 (bei 5 Grundfächern, 3 Vertiefungsfächern
und Diplomarbeit).
            
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