Volltext: Ordnung der Diplomprüfung für Bauingenieure (1969)

I, Allgemeine Bestimmungen 
Zweck der Prüfung 
Die Diplomprüfung umfaßt die Diplom-Vorprüfung und die Diplom- 
Hauptprüfung. 
Durch die Diplom-Vorprüfung soll der Kandidat nachweisen, daß er sich 
die allgemeinen Fachgrundlagen angeeignet hat, die erforderlich sind, 
um das weitere Studium mit Erfolg zu betreiben. 
Die Diplom-Hauptprüfung bildet den Abschluß des Studiums. Durch die 
Diplom-Hauptprüfung soll festgestellt werden, ob der Kandidat gründ- 
liche Fachkenntnisse erworben hat und die Fähigkeit besitzt, nach 
wissenschaftlichen Methoden selbständig zu arbeiten. 
Diplomgrad 
Die Universität Stuttgart verleiht nach bestandener Diplomprüfung 
den akademischen Grad "Diplom-Ingenieur" (abgekürzt "Dipl.-Ing."). *) 
Gliederung der Prüfung 
Die Diplomprüfung gliedert sich in die Diplom-Vorprüfung und die 
Diplom-Hauptprüfung. Beide Prüfungen werden in je 2 Teilprüfungen 
unterteilt. 
Die Prüfungen werden im Frühjahr und im Herbst abgehalten. Der Zeit- 
punkt der Einzelprüfungen und die Meldefrist hierzu werden vom Prüfungs- 
amt festgelegt und durch Anschlag bekanntgegeben. 
Die Studiendauer beträgt 8 Semester. Die Diplom-Vorprüfung soll am 
Ende des 4.Semesters, die Diplom-Hauptprüfung am Ende des 8.Semesters 
abgelegt werden. 
Der erste Teil der Diplom-Vorprüfung muß spätestens am Ende des 
4.Semesters, der zweite Teil am Ende des 6.Semesters bestanden sein. 
Der erste Teil der Diplom-Hauptprüfung muß spätestens am Ende des 
10.Semesters, der zweite Teil einschließlich Diplomarbeit am Ende 
des 13.Semesters bestanden sein. 
Die Diplomprüfung wird im allgemeinen als Erste Staatsprüfung für die 
höhere bautechnische Verwaltungslaufbahn anerkannt.
	        
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