I, Allgemeine Bestimmungen
Zweck der Prüfung
Die Diplomprüfung umfaßt die Diplom-Vorprüfung und die Diplom-
Hauptprüfung.
Durch die Diplom-Vorprüfung soll der Kandidat nachweisen, daß er sich
die allgemeinen Fachgrundlagen angeeignet hat, die erforderlich sind,
um das weitere Studium mit Erfolg zu betreiben.
Die Diplom-Hauptprüfung bildet den Abschluß des Studiums. Durch die
Diplom-Hauptprüfung soll festgestellt werden, ob der Kandidat gründ-
liche Fachkenntnisse erworben hat und die Fähigkeit besitzt, nach
wissenschaftlichen Methoden selbständig zu arbeiten.
Diplomgrad
Die Universität Stuttgart verleiht nach bestandener Diplomprüfung
den akademischen Grad "Diplom-Ingenieur" (abgekürzt "Dipl.-Ing."). *)
Gliederung der Prüfung
Die Diplomprüfung gliedert sich in die Diplom-Vorprüfung und die
Diplom-Hauptprüfung. Beide Prüfungen werden in je 2 Teilprüfungen
unterteilt.
Die Prüfungen werden im Frühjahr und im Herbst abgehalten. Der Zeit-
punkt der Einzelprüfungen und die Meldefrist hierzu werden vom Prüfungs-
amt festgelegt und durch Anschlag bekanntgegeben.
Die Studiendauer beträgt 8 Semester. Die Diplom-Vorprüfung soll am
Ende des 4.Semesters, die Diplom-Hauptprüfung am Ende des 8.Semesters
abgelegt werden.
Der erste Teil der Diplom-Vorprüfung muß spätestens am Ende des
4.Semesters, der zweite Teil am Ende des 6.Semesters bestanden sein.
Der erste Teil der Diplom-Hauptprüfung muß spätestens am Ende des
10.Semesters, der zweite Teil einschließlich Diplomarbeit am Ende
des 13.Semesters bestanden sein.
Die Diplomprüfung wird im allgemeinen als Erste Staatsprüfung für die
höhere bautechnische Verwaltungslaufbahn anerkannt.