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„= 42.
Prüfung und Veröffentlichung eine Frist von länger els einem halben
Jahr liegt. Eine Zweitschrift des Diploms wird 14 Tage am Schwarzen
Brett ausgehängt und anschließend zu den Akten genommen. Die Verleihung
des Doktorgrades wird der Ortspolizeibehörde, die für den Wohnsitz des
Bewerbers zuständig ist, durch das Rektoramt angezeigt. Erst die Aushändigung
des Diploms berechtigt zur Führung des Doktorgrades.
Ergibt sich vor der Aushändigung des Doktordiploms, daß sich der Bewerber
bei seinen Promotionsleistungen einer Täuschung schuldig gemacht hat oder
daß wesentliche Vornussetzungen für die Zulassung zur Doktorprüfung irrigerweise
als gegeben angenommen worden sind, so kann die zuständige Fakultät
die Promotionsleistung für ungültig erklären.
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Benachrichtigung bei Nichtbestehen
der Prüfung
Wird eine Dissertation abgelehnt oder hat ein Bewerber die mündliche Prüfung
endgültig nicht bestanden, SO werden sämtliche Hochschulen im Bundesgebiet
hierüber vertraulich in Kenntnis gesetzt.
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Abweichung von der
Promotionsordnung
In besonderen Ausnahmefällen kann der Senat auf einstimmigen Antrag einer
Fakultät Abweichungen von der Promotionsordnung zulassen, Die Fakultäten
können Erläuterungen zur vorliegenden Promotions-Ordnung herausgeben. Diese
bedürfen der Zustimmung des Senats,
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Promotionspeblhren®
Die Vorschrift entfällt,