Volltext : Promotionsordnung der Universität Stuttgart (1973)

Sozialwirte bestanden hat, und ferner, daß er neben dem
Studium im Hauptfach Sozialwissenschaften ein in der Regel
 6semestriges Studium in 2 Nebenfächern aus dem Gebiet
der Geisteswissenschaften oder in einem Fach aus dem Gebiet
 der Geisteswissenschaften und in Volkswirtschaft abgelegt
 hat, davon mindestens 3 Semester an einer Universität
 oder, je nach Fach, an einer anderen Hochschule.
ce) den Nachweis des kleinen Latinums, der auch in einer
Sonderprüfung erbracht werden kann,
7. für einen Bewerber, der an ausländischen Hochschulen studiert
 hut, den Nachweis, daß er dort entsprechendes Abschlußpriüfungen
 bestanden hat; ferner eine schriftliche Befürwortung
des Gesuchs durch die zuständige Fakultät der Universität Stutt
gart. In der Regel setzt diese Befürwortung voraus
a) den Nachweis eines 2semestrigen Studiums gemäß $ 2, Abs.3;
b) die Ablegung von mindestens 2 mündlichen Zusatzprüfungen
in Hauptfächern des zuständigen Fachbereichs;
ce) die Anfertigung einer größeren schriftlichen Arbeit, die
etwa gleichwertig einer Diplomarbeit sein soll. Über Einzelheiten,
 über weitere zusätzliche Prüfungen sowie über Ausnahmen
 entscheidet die zuständige Fakultät.
8. Sittliche Würdigkeit des Bowerbers,
$ 3
Meldung
I. Das Gesuch um Zulassung zur Doktorprüfung ist schriftiich an
das Rektoramt zur Weitergabe an die zuständige Fakultät zu
richten. Es muß enthalten:
a) eine in deutscher Sprache abgefaßte Darstellung des Lebenslaufes,
 die insbesondere über den Bildungsgang des Bowe:
 bers Aufschluß gibt;
            
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