Full text: Habilitationsordnung und Ordnung über die Erteilung der Lehrbefugnis (1973)

Mo 
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(2) Entscheidungen, mit denen die Zulassung zum Habilitations«= 
verfahren abgelehnt oder das Habilitationsverfahren ohne 
Habilitation beendet oder die Zulassung zur Wiederholung ab- 
gelehnt wird, bedürfen der schriftlichen Begründung und müssen 
dem Betroffenen zugestellt werden. Diese Entscheidungen müssen 
eine Rechtsmittelbelehrung enthalten, 
Qu 
Schlußbestimmung 
Diese Habilitationsordnung tritt mit der Genehmigung durch das 
Kultusministerium in Kraft.
	        

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