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9. Note für Fertigkeit im Zeichnen aus den vorgelegten Stu:
dienarbeiten (A 1—3; B 1 in $9).
Die vorgelegten Studienarbeiten werden außerdem bei der
Feststellung der Noten in den zugehörigen Prüfungsfächern be-
rücksichtigt.
Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Teilprüfungen bestanden
sind, und wenn die Note der Diplomarbeit und für die Fertigkeit
im Zeichnen nicht weniger als 4,5 beträgt.
8 11.
Die Diplomarbeit besteht in einem größeren künstlerischen
oder konstruktiven oder städtebaulichen Entwurf mit Erläuter-
ungen und Berechnungen.
Der Bewerber ist verpflichtet, falls dies der Berichterstatter
wünscht, von diesem die Diplomaufgabe persönlich in Empfang
zu nehmen. . Auch während der Bearbeitung kann der Bericht-
erstatter oder der Mitberichterstatter Einsicht in den Fortgang
der Arbeit nehmen.
Das Gesuch um Erteilung einer Aufgabe ist in gleicher Weise
zu stellen, wie die Anmeldung zu einer Einzelprüfung. Wünsche
über die Art und das Sondergebiet der Aufgabe sind dabei zu
vermerken. |
Die Lösung ist, sofern der Berichterstatter nicht selbst eine
längere Frist bestimmt, spätestens 3 Monate nach Stellung der
Aufgabe beim Rektorat einzuliefern. Fristverlängerung kann nur
aus dringenden Fällen von der Abteilung zugestanden werden.
Der Bewerber hat mit der Lösung die eidesstattliche Erklärung
abzugeben, daß er die Arbeit, abgesehen von der Verwendung
der vom Berichterstatter erteilten Anregung, selbständig und
eigenhändig angefertigt habe.
Benützte Hilfsmittel sind in der Arbeit selbst ausführlich an:
zugeben.
V. Gesamturteil. und Diplom.
§ 12.
Über die bestandene Vorprüfung und Hauptprüfung werden
Zeugnisse ausgestellt, die die Einzelnoten und das Gesamturteil
enthalten.
Als Ausweis über die abgelegte vollständige Diplomprüfung
dient das Diplom. Es ist die Urkunde über die Erteilung des
Grades eines Diplomingenieurs und enthalt die Gesamturteile
über die Vor: und Hauptpriifung.
Für das Vorprüfungszeugnis und für das Diplom ist eine ge-
setzliche Sportel zu entrichten.