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Königlich Württembergisches Polytechnikum
Stuttgart.
ZU 5
a) Statut für die Diplomprüfung an der Fach-
schule für chemische Technik.
Genehmigt durch Erlass des K. Kultministeriums vom 27. August 1872.
Ziffer 2677,
I, Allgemeine Bestimmungen,
S. I.
Die Fachschule für chemische Technik veranstaltet Jährlich im
Monat Oktober eine Diplomprüfung
1) für technische Chemiker
und eine Diplomprüfung
2) für Hüttenleute.
Der Termin wird durch Anschlag am schwarzen Brett besonders
bekannt gemacht.
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8. 9.
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Die Prüfungen werden von einer besonderen Kommission vor-
genommen, welche aus den Vertretern der Prüfungsfächer am Poly-
technikum besteht. Den Vorsitz führt der jeweilige Fachschul-
vorstand. Der Lehrer-Convent ernennt die Kommission nach dem
Vorschlag der Fachschule.
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II. Zulassung zu den Prüfungen,
k. 9.
Um zu einer der Prüfungen zugelassen zu werden, hat sich der
Candidat auszuweisen
SARA (338