Full text: Königlich Württembergisches Polytechnikum in Stuttgart (1872)

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Königlich Württembergisches Polytechnikum 
Stuttgart. 
ZU 5 
a) Statut für die Diplomprüfung an der Fach- 
schule für chemische Technik. 
Genehmigt durch Erlass des K. Kultministeriums vom 27. August 1872. 
Ziffer 2677, 
I, Allgemeine Bestimmungen, 
S. I. 
Die Fachschule für chemische Technik veranstaltet Jährlich im 
Monat Oktober eine Diplomprüfung 
1) für technische Chemiker 
und eine Diplomprüfung 
2) für Hüttenleute. 
Der Termin wird durch Anschlag am schwarzen Brett besonders 
bekannt gemacht. 
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8. 9. 
vire 
Die Prüfungen werden von einer besonderen Kommission vor- 
genommen, welche aus den Vertretern der Prüfungsfächer am Poly- 
technikum besteht. Den Vorsitz führt der jeweilige Fachschul- 
vorstand. Der Lehrer-Convent ernennt die Kommission nach dem 
Vorschlag der Fachschule. 
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II. Zulassung zu den Prüfungen, 
k. 9. 
Um zu einer der Prüfungen zugelassen zu werden, hat sich der 
Candidat auszuweisen 
SARA (338
	        

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