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S. d
Nach Einlauf der Eingaben werden dieselben von der Direktion
dem Fachschulvorstand übergeben, welcher vor Mitte Juli eine
Sitzung des Fachschulkollegiums zusammenberuft, damit dieses über
die Zulassung der Candidaten entscheide. In dieser Sitzung werden
zugleich Vorschläge über die Zusammensetzung der Kommission
und über Bestellung von Referenten und Correferenten für jedes
Fach zur Vorlage an den Lehrerkonvent gemacht, welcher noch im
Monat Juli darüber entscheidet. Die Kommission setzt die Zeit-
eintheilung der Prüfung fest.
E
Zu Anfang Oktober werden in einer Kommissionssitzung die
von Referent und Correferent vereinbarten Prüfungsaufgaben der
Genehmigung der Kommission unterstellt.
8.4.
Die schriftlichen Ausarbeitungen und graphischen und prak-
tischen Uebungen finden unter beständiger Aufsicht statt.
Jeder Candidat macht sich bei Beginn der Prüfung durch Unter-
zeichnung eines Reverses verbindlich, weder ‚unerlaubte Hilfsmittel
zu gebrauchen, noch Unterstützung von Seite anderer anzunehmen
oder anderen zu gewähren. Wahrnehmungen von Uebertretungen
dieser Verbote hat der Custos sogleich dem Vorstande der Kom-
mission anzuzeigen. Auf Grund des Vorgefallenen entscheidet die
Kommission im Laufe der Prüfung auf Ausschluss von derselben
oder nach Beendigung der Prüfung auf Ungiltigkeit, unter Mitteilung
des Grundes an den Candidaten.
fei; 9210%)
8 5.
Die Aufgaben werden den Candidaten nach Anordnung des
Referenten gegeben. Vor Abgabe der Lösung soll ein Candidat
das Prüfungszimmer nicht oder jedenfalls nur unter angemessener
Controle verlassen. Die abgegebenen Lösungen sind versiegelt, dem
Referenten zu übergeben, dieser sorgt für die Uebergabe an den
Correferenten. Was nach Ablauf der Lösungsfrist unvollendet ist,
wird in diesem Zustand übergeben. Aenderungen nach der Ueber-
gabe an den Custos sind nicht zulüssig.