Full text: Königlich Württembergisches Polytechnikum in Stuttgart (1872)

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S. d 
Nach Einlauf der Eingaben werden dieselben von der Direktion 
dem Fachschulvorstand übergeben, welcher vor Mitte Juli eine 
Sitzung des Fachschulkollegiums zusammenberuft, damit dieses über 
die Zulassung der Candidaten entscheide. In dieser Sitzung werden 
zugleich Vorschläge über die Zusammensetzung der Kommission 
und über Bestellung von Referenten und Correferenten für jedes 
Fach zur Vorlage an den Lehrerkonvent gemacht, welcher noch im 
Monat Juli darüber entscheidet. Die Kommission setzt die Zeit- 
eintheilung der Prüfung fest. 
E 
Zu Anfang Oktober werden in einer Kommissionssitzung die 
von Referent und Correferent vereinbarten Prüfungsaufgaben der 
Genehmigung der Kommission unterstellt. 
8.4. 
Die schriftlichen Ausarbeitungen und graphischen und prak- 
tischen Uebungen finden unter beständiger Aufsicht statt. 
Jeder Candidat macht sich bei Beginn der Prüfung durch Unter- 
zeichnung eines Reverses verbindlich, weder ‚unerlaubte Hilfsmittel 
zu gebrauchen, noch Unterstützung von Seite anderer anzunehmen 
oder anderen zu gewähren. Wahrnehmungen von Uebertretungen 
dieser Verbote hat der Custos sogleich dem Vorstande der Kom- 
mission anzuzeigen. Auf Grund des Vorgefallenen entscheidet die 
Kommission im Laufe der Prüfung auf Ausschluss von derselben 
oder nach Beendigung der Prüfung auf Ungiltigkeit, unter Mitteilung 
des Grundes an den Candidaten. 
fei; 9210%) 
8 5. 
Die Aufgaben werden den Candidaten nach Anordnung des 
Referenten gegeben. Vor Abgabe der Lösung soll ein Candidat 
das Prüfungszimmer nicht oder jedenfalls nur unter angemessener 
Controle verlassen. Die abgegebenen Lösungen sind versiegelt, dem 
Referenten zu übergeben, dieser sorgt für die Uebergabe an den 
Correferenten. Was nach Ablauf der Lösungsfrist unvollendet ist, 
wird in diesem Zustand übergeben. Aenderungen nach der Ueber- 
gabe an den Custos sind nicht zulüssig.
	        

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