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Referent und Correferent geben unabhängig voneinander Zeug-
nisse. Können sie sich nicht über das definitive Zeugniss einigen,
so entscheidet die Kommission.
8. 8
Das Resultat der Prüfung wird durch das Mittel aller in den
Einzelfächern gegebenen Nummern bestimmt.
Das Mittel
7 u. mehr entspricht der Cl. Ia. mit dem Zeugniss: ausgezeichnet.
6l» » recht gut.
6 >» » gut.
5 >» t zieml. gut bis
gut.
ziemlich gut.
zureichend.
3! >
Bestanden ist nur, wer in jedem Fach wenigstens 3 als Zeug-
niss bekommt. Bei Hüttenleuten ebenso mit Ausnahme der National-
ökonomie.
Wird schriftlich und mündlich geprüft, so wird das Zeugniss
nach dem Schriftlichen ertheilt, das mündliche kann modificirend
einwirken.
Ma.
IIb.
8. 9.
Das Resultat der Prüfung wird vom Kommissionsvorstand der
Direktion mitgetheilt und von dieser eine von sämmtlichen Kom-
missionsmitgliedern unterschriebene Urkunde darüber ausgestellt.
Druck der J. B. Metzlerschen Buchdruckerei in Stuttgart.