Full text: Königlich Württembergisches Polytechnikum in Stuttgart (1872)

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Referent und Correferent geben unabhängig voneinander Zeug- 
nisse. Können sie sich nicht über das definitive Zeugniss einigen, 
so entscheidet die Kommission. 
8. 8 
Das Resultat der Prüfung wird durch das Mittel aller in den 
Einzelfächern gegebenen Nummern bestimmt. 
Das Mittel 
7 u. mehr entspricht der Cl. Ia. mit dem Zeugniss: ausgezeichnet. 
6l» » recht gut. 
6 >» » gut. 
5 >» t zieml. gut bis 
gut. 
ziemlich gut. 
zureichend. 
3! > 
Bestanden ist nur, wer in jedem Fach wenigstens 3 als Zeug- 
niss bekommt. Bei Hüttenleuten ebenso mit Ausnahme der National- 
ökonomie. 
Wird schriftlich und mündlich geprüft, so wird das Zeugniss 
nach dem Schriftlichen ertheilt, das mündliche kann modificirend 
einwirken. 
Ma. 
IIb. 
8. 9. 
Das Resultat der Prüfung wird vom Kommissionsvorstand der 
Direktion mitgetheilt und von dieser eine von sämmtlichen Kom- 
missionsmitgliedern unterschriebene Urkunde darüber ausgestellt. 
Druck der J. B. Metzlerschen Buchdruckerei in Stuttgart.
	        

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