Full text : Bestimmungen über die Abhaltung von Diplom-Prüfungen an den Fachschulen für Architektur, Ingenieurwesen, Maschinenbau, chemische Technik, Mathematik und Naturwissenschaften (1875)

9

por FP LH A

Gebäuden und 1-kleinerer monumentaler, beide in
Grundrissen, Durchschnitten und Ansichten, wenigstens
einer-der Entwürfe mit dem Pinsel ausgeführt;
9) in der Perspektive:
2 Blätter, worunter eines mit wenigstens 2 Fluchtpunkten
und Konstruktion von Sonnenschatten.
7a, am Aer À auf orrentebnre : 10 n a a ta

Die Prüfung wird bis auf Weiteres im engsten Anschluss
an die erste Staatsprüfung im Hochbaufach und im Wesentlichen
 auf Grund derselben Prüfungsinstruktion abgehalten, welche
 für das genannte Staatsexamen aufgestellt ist.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.