J, LE der technischen Mechanik:
Statik der Stein-, Holz- und Eisenkonstruktionen, Lósung
der bezüglichen Aufgaben mit Beniitzung der höheren
Analysis;
A LE den Hochbaukonstruktionen
soviel als zur Ausführung einfacherer Gebäude nöthig ist.
J 7j in der Baugeschichte:
Kenntniss der wichtigsten Bauformen des classischen Alter-
4 thums, des Mittelalters und der Neuzeit;
, # in den Ingenieurkonstruktionen:
a) Brückenbau:
Steinerne Brücken, Futtermauern, hôlzerne und eiserne
Brücken, Gründungen, Baubetrieb; Fertigung eines
hieher gehörigen kleineren Entwurfs.
b) Erdbau:
Einschnitte und Dämme, Tunnels;
^ 9 im Strassen-, Eisenbahn- und Wasserbau:
allgemeine Kenntniss desselben, und zwar beim Eisenbahn-
bau in Beziehung auf Oberbau, nebst allgemeiner Dis-
position der Fahrzeuge, ferner auf Stationsanlagen ein-
schliesslich der betreffenden Hochbauten, und auf die
Grundzüge der Tracirung und der Vorarbeiten;
A %) in der Maschinenkunde:
allgemeine Kenntniss der Maschinentheile, der Hilfsmaschi-
nen auf Bauplätzen, der hydraulischen Motoren, der
Dampfmaschinen und der Dampfkesselanlagen.
IV. Prüfungsmodus.
8 9.
Die Prüfung ist schriftlich, beziehungsweise graphisch in:
1) der praktischen Geometrie,
2) der technischen Mechanik,
8) den Hochbaukonstruktionen,
4) den Ingenieurkonstruktionen,
5) dem Strassen-, Eisenbahn- und Wasserbau.
In den übrigen Fächern wird nur mündlich geprüft; übri-