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findenden Diplomprüfung sich betheiligen wollen, unter Verwei-
sung auf die Bestimmungen des Prüfungsstatuts aufgefordert,
bis zum 1. Juli ihre Meldungseingaben bei der Direktion einzu-
reichen.
8, 2.
Nach Einlauf der Eingaben werden dieselben von der Direc-
tion dem Fachschulvorstand übergeben, welcher vor Mitte Juli
eine Sitzung des Fachschulkollegiums zusammenberuft, damit
dieses über die Zulassung der Candidaten entscheide. In die-
ser Sitzung werden zugleich Vorschlüge über die Zusammen-
setzung der Kommission und über Bestellung von Referenten und
Correferenten für jedes Fach zur Vorlage an den Lehrerkonvent
gemacht, welcher noch im Monat Juli darüber entscheidet. Die
Kommission setzt die Zeiteintheilung der Prüfung fest.
8. 3.
Zu Anfang Oktober werden in einer Kommissionssitzung die
von Referent und Correferent vereinbarten Prüfungsaufgaben der
Genehmigung der Kommission unterstellt.
S. 4.
Die schriftlichen Ausarbeitungen und graphischen und prak-
tischen Uebungen finden unter beständiger Aufsicht statt.
Jeder Candidat ‚macht sich bei Beginn der Prüfung durch
Unterzeichnung eines Reverses verbindlich, weder unerlaubte Hilfs-
mittel zu gebrauchen, noch Unterstützung von Seite anderer an-
zunehmen oder anderen zu gewähren, Wahrnehmungen von
Uebertretungen dieser Verbote hat der Custos sogleich dem Vor-
stande der Kommission anzuzeigen. Auf Grund des Vorgefallenen
entscheidet die Kommission im Lauf der Prüfung auf Ausschluss
von derselben oder nach Beendigung der Prüfung auf Ungiltig-
keit, unter Mittheilung des Grundes an den Candidaten.
8. 5.
Die Aufgaben werden den Candidaten nach Anordnung des
Referenten gegeben. Vor Abgabe der Lösung soll ein Candidat
das Prüfungszimmer nicht oder jedenfalls nur unter angemessener
Controle verlassen. Die abgegebenen Lösungen sind versiegelt