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Die Meldungen zur Prüfung sind vor dem 1. Januar bei der
Direktion einzureichen, welche nach vorgängiger gutächtlicher Einvernehmung
der Fachschule über die von den Kandidaten vorgelegten
Arbeiten über die Zulassung zur Prüfung erkennt und die
zugelassenen Kandidaten zu derselben vorladet.
Den Meldungen sind beizulegen:
1) die Ausweise:
a. über die Zurücklegung des 21. Lebensjahres;
b. über die Erstehung der mathematisch-naturwissenschaftlichen
Vorprüfung;
€. über mindestens 8!/, jährige Studien auf technischen
Hochschulen;
d. über eine mindestens einjührige praktische Thitigkeit;
e. über sittliches Betragen ;
2) die von dem Kandidaten angefertigten graphischen Arbeiten,
deren eigenhändige Ausführung von der betreffenden Lehranstalt,
beziehungsweise auf sonstigem Wege, mit Angabe
der Zeit der Fertigung beurkundet sein muss. Unter
diesen Arbeiten müssen sich Blätter von folgenden Fächern
befinden:
Schattenkonstruktionen, Perspektive, Freihandzeichnen,
Praktische Geometrie, Graphische Statik, Baukonstruktionen,
Maschinenelemente, Dampfmaschinen, Steuerungen,
Wassermotoren.
8 4.
Die Prüfung findet im Frühjahr statt. Dieselbe wird von einer
Kommission vorgenommen, welche aus den betreffenden Lehrern des
Polytechnikums besteht. Den Vorsitz führt der Fachschulvorstand.
8 b.
Prüfungsgegenstände sind:
I. Für Ingenieure des Maschinenwesens:
1) Praktische Geometrie;
2) Blastizitütslehre ;
3) Mechanische Wärmetheorie mit Einschluss der Aërostatik
und Aërodynamik;
4) Baukonstruktionslehre und Baumaterialienkunde ;
5) Mechanische Technologie und Werkzeugmaschinen :