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Die Meldungen zur Prüfung sind vor dem 1. Januar bei der
Direktion einzureichen, welche nach vorgängiger gutächtlicher Ein-
vernehmung der Fachschule über die von den Kandidaten vorge-
legten Arbeiten über die Zulassung zur Prüfung erkennt und die
zugelassenen Kandidaten zu derselben vorladet.
Den Meldungen sind beizulegen:
1) die Ausweise:
a. über die Zurücklegung des 21. Lebensjahres;
b. über die Erstehung der mathematisch-naturwissenschaft-
lichen Vorprüfung;
€. über mindestens 8!/, jährige Studien auf technischen
Hochschulen;
d. über eine mindestens einjührige praktische Thitigkeit;
e. über sittliches Betragen ;
2) die von dem Kandidaten angefertigten graphischen Arbeiten,
deren eigenhändige Ausführung von der betreffenden Lehr-
anstalt, beziehungsweise auf sonstigem Wege, mit Angabe
der Zeit der Fertigung beurkundet sein muss. Unter
diesen Arbeiten müssen sich Blätter von folgenden Fächern
befinden:
Schattenkonstruktionen, Perspektive, Freihandzeichnen,
Praktische Geometrie, Graphische Statik, Baukonstruk-
tionen, Maschinenelemente, Dampfmaschinen, Steuer-
ungen, Wassermotoren.
8 4.
Die Prüfung findet im Frühjahr statt. Dieselbe wird von einer
Kommission vorgenommen, welche aus den betreffenden Lehrern des
Polytechnikums besteht. Den Vorsitz führt der Fachschulvorstand.
8 b.
Prüfungsgegenstände sind:
I. Für Ingenieure des Maschinenwesens:
1) Praktische Geometrie;
2) Blastizitütslehre ;
3) Mechanische Wärmetheorie mit Einschluss der Aërostatik
und Aërodynamik;
4) Baukonstruktionslehre und Baumaterialienkunde ;
5) Mechanische Technologie und Werkzeugmaschinen :