8B —
aufgeführten Fächer, sowie für das Zeichnen sind besondere Zeug-
nisse zu erteilen,
2) Die für die einzelnen Prüfungsfächer zu erteilenden Noten sind:
unbrauchbar oder gar nicht gefertigt .
schwach . .
mittelmässig .
mittelmüssig bis ziemlich gut
ziemlich gut . .
ziemlich gut bis gut
gut . .
gut bis recht. gut
recht gut . .
ausgezeichnet .
Wt
Q
3) Die Noten aus den Fächern:
Elastizitätslehre, Mechanische Wärmetheorie, Mechanische
Technologie und Werkzeugmaschinen, Dampfkessel, bei der
Prüfung für Ingenieure der Elektrotechnik auch Spezielle
Elektrotechnik, werden doppelt und diejenigen für das Fach
» Motoren und Transportmaschinen" werden dreifach gezühlt.
4) Die Note wird auf Grund der schriftlichen Arbeiten erteilt
und die Note dann nach dem Resultat der mündlichen Prüfung
unter Umstünden erhóht oder niedriger gestellt.
5) Um die Prüfung im Ganzen mit Erfolg erstanden zu haben,
ist erforderlich, dass die Noten eines Kandidaten in sämtlichen
Prüfungsfächern durchschnittlich mindestens die Ziffer 3,5 und die
Noten in den oben unter Ziffer 3 aufgeführten Fächern durchschnitt-
lich mindestens die Ziffer 4 ergeben; die Note in „Spezieller Elektro-
technik“ muss die Ziffer 4,5 erreichen.
Bei Ziehung dieser Durchschnitte wird, entsprechend der mehr-
fachen Zählung einzelner Fächer, die Gesamtsumme der Noten durch
die Zahl 16, bei der Fachprüfung für Ingenieure der Elektrotechnik
durch die Zahl 17, geteilt.
6) In dem Diplom wird die Befähigungsstufe bei einem durch-
schnittlichen Ergebnis der Noten in sämtlichen Prüfungsfächern von
-
€
hie ©
5,5
6,5 ,
7,5 u. mehr
bezeichnet.
9 mit Klasse IIIb (zureichend)
IIIa (ziemlich gut)
IIb (ziemlich gut bis gut)
IIa (gut)
Ib (recht gut)
Ta (ausgezeichnet)