Full text: Bestimmungen über die Staatsprüfungen im Baufache (Hochbau-, Bauingenieur- und Maschineningenieurfache) (1892)

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Hodbaufonfttuftionen: Darftellung von Maurer-, Stetnbauer-, 
Bimmer= und Sdhreinerarbeiten, fotvie von Cifenfonfteuftionen unter 
Beifiigung der ftatifhen Berednungen. 
Vaugefdhidte: Seidnungen aus der Formentebre der Baukunit, 
Eijenbahnhohbau: Entwürfe zu Wohn= oder Betriebzgebäuden. 
Brüdenbau einfhlieplid Geriifte: Entwürfe in Stein, 
Cifen und Holz, mit den augebôrigen ftatifhen Berehnungen; darunter 
toerigflen8 eim grôferes Bauwerk. 
Straßen=, Eijenbahn= und Wafferbau: Entwürfe aus 
diejen Gebieten mit den zugehörigen Berechnungen auf Grundlage der 
Mechanik. 
Wtajdinenfunbe: Seidnungen einfader Majdjinenteile, jowie 
Darftellung einer auf Bauftellen gebräuchlichen Hilfsmajdine. 
III. Für das 9Rajdineningenteurfad. 
qraftijde Geometrie: Größerer Lageplan, Darftellung eines 
Längenprofil8 nebft den zugehörigen Querprofilen, Höhenlinienplan; 
lümtfide Sarftellungen nad) Aufnahmen unter Mitwirkung des ftan- 
bibater. 
Bautonftruttionslehre: Darftellungen bon fonjtvuttiben (ingel- 
teilen unb einfaden Gejamtanorbnungen aus bem Gebiele beà Qod)baues. 
Majhinenelemente, Rraft- und Arbeitsmafdinen, foie 
Cijenfonfiruftionen: Darftellungen und Entwürfe aus den Gebieten: 
Mojdinenelemente, Waffertraftmafdinen, Dampfmafdinen, DampfteffeL, 
Arbeitémafdhinen, Cifenbafnmafdinenmefen und Elettrotednif, ferner 
nach Maßftab gezeichnete Skizze einer eifernen Bride mit Berehnung, 
und Entwurf einer eifernen Dachkonfiruktion, 
Den fonfteuftiven Darftellungen und Entwürfen find die Bes 
rechnungen der wefentliden Grofen auf Grundlage der Mechanik bei- 
zufügen. 
8. 7. 
Die Prüfung findet im Frühjahr ftatt, 
Diejelbe wird von einer Kommiffion vorgenommen, welche aud 
den betreffenden Lehrern der Tednijhen Hodidule und je einem tech= 
nijden Beamten der beteiligten drei Minifterien (8. 6 9(bj. 1) beftest. 
Der Vorfig in derfelben wedyfelt unter den Vertretern der lebteren.
	        
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