Volltext : Bestimmungen über die Staatsprüfungen im Baufache (Hochbau-, Bauingenieur- und Maschineningenieurfache) (1892)

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Hodbaufonfttuftionen: Darftellung von Maurer-, Stetnbauer-,
Bimmer= und Sdhreinerarbeiten, fotvie von Cifenfonfteuftionen unter
Beifiigung der ftatifhen Berednungen.
Vaugefdhidte: Seidnungen aus der Formentebre der Baukunit,
Eijenbahnhohbau: Entwürfe zu Wohn= oder Betriebzgebäuden.
Brüdenbau einfhlieplid Geriifte: Entwürfe in Stein,
Cifen und Holz, mit den augebôrigen ftatifhen Berehnungen; darunter
toerigflen8 eim grôferes Bauwerk.
Straßen=, Eijenbahn= und Wafferbau: Entwürfe aus
diejen Gebieten mit den zugehörigen Berechnungen auf Grundlage der
Mechanik.
Wtajdinenfunbe: Seidnungen einfader Majdjinenteile, jowie
Darftellung einer auf Bauftellen gebräuchlichen Hilfsmajdine.

III. Für das 9Rajdineningenteurfad.
qraftijde Geometrie: Größerer Lageplan, Darftellung eines
Längenprofil8 nebft den zugehörigen Querprofilen, Höhenlinienplan;
lümtfide Sarftellungen nad) Aufnahmen unter Mitwirkung des ftanbibater.

Bautonftruttionslehre: Darftellungen bon fonjtvuttiben (ingelteilen
 unb einfaden Gejamtanorbnungen aus bem Gebiele beà Qod)baues.
Majhinenelemente, Rraft- und Arbeitsmafdinen, foie
Cijenfonfiruftionen: Darftellungen und Entwürfe aus den Gebieten:
Mojdinenelemente, Waffertraftmafdinen, Dampfmafdinen, DampfteffeL,
Arbeitémafdhinen, Cifenbafnmafdinenmefen und Elettrotednif, ferner
nach Maßftab gezeichnete Skizze einer eifernen Bride mit Berehnung,
und Entwurf einer eifernen Dachkonfiruktion,
Den fonfteuftiven Darftellungen und Entwürfen find die Bes
rechnungen der wefentliden Grofen auf Grundlage der Mechanik beizufügen.


8. 7.

Die Prüfung findet im Frühjahr ftatt,
Diejelbe wird von einer Kommiffion vorgenommen, welche aud
den betreffenden Lehrern der Tednijhen Hodidule und je einem technijden
 Beamten der beteiligten drei Minifterien (8. 6 9(bj. 1) beftest.
Der Vorfig in derfelben wedyfelt unter den Vertretern der lebteren.
            
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