Volltext : Bestimmungen über die Staatsprüfungen im Baufache (Hochbau-, Bauingenieur- und Maschineningenieurfache) (1892)

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Bon demjenigen Minifterium, deffen Vertreter den Borfig führt,
werden. der Sekretär und die zur ufficht bei ven [Ariftlichen Arbeiten
der Kandidaten etwa erforderlichen weiteren Perjonen beigegeben.
Die Kommiffion bildet 3 Abtetlungen :
Abteilung I. fiir die Kandidaten des Hochbaufachs,
» H4 à " » Bauingenieurfac)s,
, IL, , " », JRoidineningenieurfadjs.
Bei Verhandlungen der einzelnen Abteilungen, Deren jede aud
den Vertretern der beteiligten Minifterien und den betreffenden Lehrern
bet HochjOule befteht, Führt immer je einer der erfteren den Vorfig (Abteilungsborftand).
 Die Hierauf bezüglidhen Beftimmungen trifft der 33orffand
 dev Kommiffion, welcher gleichzeitig in einer der drei Mbteilungen
das Amt des AWoteilungsSvorftandes wahrnimmt.

8. 8.

Brifungägegenftände find:
[. Zür die Kandidaten des HohHbaufachs:
1) Prattifhe Geometrie,
2) Baumaterialienlehre,
3) Qodhbautonftruftionen einfélieflid) flatiféder Berednung derfelben,

4) Bauge{hichte,
5) $odbaufunbe einjdlieplid) Heizung und Lüftung,
6) Entwerfen von Gebäuden,
7) Srundzlige des Straßen-, Gijenbabn,, Brücen= und
Wafjerbautvejens,
8) Majdhinenfunde.
IL Für die Randidaten des Bauingenieurfads:
1) Prattijhe Geometrie,
2) Zheorie der Bngenieurfonftruftionen,
3) Baumaterialienlebre,
4) Hodhbaufonftruftionen einjdlieplid) ftatijher BVeredynung ders
felben,
5) Bridenbau einjdlieflid) der Berehnung der Brüden, Grindungen,

6) Strafens, Cijenbafn= und Wafjferbau,
7) Majhinentunde,
8) BVaugeïhichte.

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