Volltext: Statut für die Diplomprüfungen der Abteilung für Maschineningenieurwesen an der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1893)

Statut 
für die 
Diplomprüfu ren 
de 
r 
Abteilung für Maschineningenieurwesen 
an der 
Königlichen Technischen Hochschule ‚in Stuttgart. 
Genehmigt durch Erlasse des K, Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens 
vom 7 u. 26. Juni 1893 No. 2391 u. 2785. 
esi 
S 1. 
Die Abteilung erteilt Diplome 
1) für Ingenieure des Maschinenwesens, 
2) für Ingenieure der Elektrotechnik. 
8 9. 
Die Erwerbung eines Diploms ($ 1) ist durch die genügende Er- 
stehung einer mathematisch-naturwissenschaftlichen Vorprüfung 
und einer Hauptprüfung bedingt. 
Die Vorprüfung hat den Zweck, die zu den Fachstudien erforderlichen 
mathematischen und naturwissenschaftlichen Kenntnisse, sowie genügende 
Fertigkeit im Zeichnen nachzuweisen, insoweit dieser Nachweis nicht bereits 
bei der Reifeprüfung geliefert worden ist. 
Durch die Hauptprüfung soll die wissenschaftliche Ausbildung als 
Ingenieur auf dem betreffenden Gebiete ($ 1) festgestellt werden. 
Beide Prüfungen werden jährlich einmal abgehalten. 
Dre 
$ 3. 
Voraussetzung für die Zulassung zu der Vorprüfung bildet : 
1) für die Abiturienten württembergischer Vorschulen der Nachweis 
der Erstehung der Reifeprüfung 
a) an einer zehnklassigen Realanstalt, oder 
b) an einem Realgymnasium, oder 
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