Full text: Statut für die Diplomprüfungen der Abteilung für Maschineningenieurwesen an der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1893)

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Praktische Werkstattthätigkeit. 
Die in $ 6 Ziff. 3 des vorliegenden Statuts geforderte Werkstatt- 
thätigkeit soll dazu dienen, dass die Maschinenbaubeflissenen sich durch 
eigene Anschauung und eigene Mitarbeit mit dem gewählten Fache bekannt 
machen. 
Die Handfertigkeiten im Feilen, Meisseln, Schmieden, Hobeln, Drehen 
u, s. w. hat sich der Kandidat soweit anzueignen, dass er an der Ausführung 
und Aufstellung von Maschinen selbstthätig teilnehmen kann und dass er 
befähigt wird, die Schwierigkeiten der einzelnen Arbeiten zu beurteilen. 
Besonderer Wert ist sodann bei der Ausbildung zu legen auf die 
Kenntnis der Materialien und ihres Verhaltens hei der Bearbeitung, ferner 
auf die Kenntnis der Methoden der letzteren, auf die Handhabung der 
Werkzeuge und die Benützung der Werkzeugmaschinen, auf die Kenntnis 
der im Maschinenbau üblichen Formen, sowohl hinsichtlich ihrer Zweck- 
mässigkeit als auch in Bezug auf die Entwicklung des Formensinnes an 
sich. Der Förderung in letzterer Richtung hat insbesondere die Thätigkeit 
in der Formerei und Modellschreinerei zu dienen. 
Der unmittelbare Verkehr mit den Arbeitern und die eigene Mitarbeit 
unter den gleichen Verhältnissen, unter denen diese thätig sind, sollen 
ausserdem dazu beitragen, dass der Maschinenbaubeflissene die Arbeiter 
richtig beurteilen und behandeln lernt. 
Hinsichtlich der Führung des Arbeitsverzeichnisses empfiehlt es 
sich, nach Massgabe der im nachstehenden wiedergegebenen Bestimmungen 
zu verfahren, die für diejenigen gelten, welche die Staatsprüfungen im 
Maschineningenieurfache ablegen wollen. 
Der Kandidat ist verpflichtet, ein Arbeitsverzeichnis nach dem an- 
liegenden Vordruck zu führen. Dasselbe hat eine Übersicht der praktischen 
Thätigkeit unter Hervorhebung der wichtigsten Arbeiten zu enthalten. 
Soweit es der Klarstellung förderlich ist, erscheint die Beifügung von Skizzen 
wünschenswert; das gleiche gilt hinsichtlich der wichtigeren Werkzeuge, 
mit denen der Kandidat gearbeitet hat, sowie in Bezug auf die Werkzeug- 
maschinen, an welchen derselbe thätig gewesen ist. 
In dem Verzeichnis sind ausserdem sämtliche Unterbrechungen der 
Dienstleistung durch Krankheit, Urlaub, Einziehung zu militärischen Übungen 
u. s. W. fortlaufend und vollständig einzutragen. 
Das Verzeichnis ist am Schlusse jedes Monats dem mit der Ausbildung 
betrauten Werkstätten-Leiter vorzulegen, 
Nach Ablauf der Werkstattthätigkeit ist in diesem Verzeichnis dem 
Kandidaten von dem Werkstätten-Vorstand zu bezeugen, inwieweit er sich 
auf den in § 6 Ziff. 3 bezeichneten Gebieten, d. h. als Schlosser, Dreher, 
Schmied und Former diejenigen Kenntnisse und Fertigkeiten angeeignet hat, 
welche durch ljührige praktische Thütigkeit in einer gut eingerichteten 
Maschinen-Werkstätte und Giesserei erworben werden konnen.
	        
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