Full text: Statut für die Diplomprüfungen der Abteilung für Maschineningenieurwesen an der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1893)

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Die bei der Prüfung als befähigt erklärten Kandidaten erhalten je 
ein von sämtlichen Mitgliedern der Prüfungskommission unterschriebenes 
und seitens der Direktion der Technischen Hochschule beglaubigtes Zeugnis, 
welches die Klasse der von dem Kandidaten bewiesenen Befähigung angiebt; 
ausserdem auf Wunsch eine Abschrift desselben mit Angabe der in den 
einzelnen Füchern erhaltenen Prüfungsnoten. Die Namen der Bestandenen 
werden durch den Staatsanzeiger und den Jahresbericht der Technischen 
Hochschule veröffentlicht. 
Für die Befähigungsstufen gilt die in & 17 dieses Statuts gegebene 
Vorschrift. 
Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung, welche in der ersten Hälfte 
des Monats Oktober stattfindet, ist vor dem 1. Juli des Prüfungsjahres bei 
der Direktion der Technischen Hochschule, welche hierzu Aufforderung er- 
gehen lässt, einzureichen. 
Der Meldung sind beizulegen: 
1) ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf, 
2) das Reifezeugnis, erforderlichenfalls mit Ergünzungszeugnis im 
Englischen ($ 3 Ziff. 1e und Ziff 2b), in welchem Fache diejeni- 
gen Kenntnisse nachzuweisen sind, die bei den Reifeprüfungen der 
wiirttembergischen Realgymnasien und zehnklassigen Realanstalten 
verlangt werden, 
*) das Zeugnis über die mindestens einjährige praktische Werkstatt- 
thätigkeit ($ 4), welche sich wenigstens auf die Arbeiten des 
Schlossers, Drehers, Schmiedes und des Formers zu erstrecken hat und 
die, insofern es sich um eine nur zwölfmonatliche Praxis handelt, 
in der Regel eine zusammenhängende, nicht unterbrochene sein 
soll, sowie das wührend derselben von dem Kandidaten geführte 
und vom Vorstand der Werkstätte als zutreffend beglaubigte Arbeits- 
verzeichnis, welches eine Übersicht‘ der Thätigkeit unter Hervor- 
hebung der wichtigeren Arbeiten enthalten muss. Die Prüfungs- 
kommission ist berechtigt, unmittelbar von sich aus festzustellen, 
ob der zur Prüfung sich Meldende diejenigen Kenntnisse und 
Fertigkeiten besitzt, welche durch einjährige praktische Thätigkeit 
in einer gut eingerichteten Maschinenwerkstätte und Giesserei in 
den oben bezeichneten Richtungen erworben werden können, 
1) der Ausweis über mindestens einjühriges beziehungsweise zwei- 
jähriges Hochschulstudium ($ 4), 
5) Zeugnis über sittliche Führung, 
6) von dem Kandidaten selbstgefertigte Studienzeichnungen, darunter 
müssen sich befinden Blätter von Darstellungen aus folgenden 
Fächern: 
a) darstellende Geometrie einschliesslich Schattenkonstruktionen 
und Perspektive, 
b) Graphische Statik, 
c) Freihandzeichnen, insbesondere Ornamentenzeichnen, 
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