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Die bei der Prüfung als befähigt erklärten Kandidaten erhalten je
ein von sämtlichen Mitgliedern der Prüfungskommission unterschriebenes
und seitens der Direktion der Technischen Hochschule beglaubigtes Zeugnis,
welches die Klasse der von dem Kandidaten bewiesenen Befähigung angiebt;
ausserdem auf Wunsch eine Abschrift desselben mit Angabe der in den
einzelnen Füchern erhaltenen Prüfungsnoten. Die Namen der Bestandenen
werden durch den Staatsanzeiger und den Jahresbericht der Technischen
Hochschule veröffentlicht.
Für die Befähigungsstufen gilt die in & 17 dieses Statuts gegebene
Vorschrift.
Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung, welche in der ersten Hälfte
des Monats Oktober stattfindet, ist vor dem 1. Juli des Prüfungsjahres bei
der Direktion der Technischen Hochschule, welche hierzu Aufforderung er-
gehen lässt, einzureichen.
Der Meldung sind beizulegen:
1) ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf,
2) das Reifezeugnis, erforderlichenfalls mit Ergünzungszeugnis im
Englischen ($ 3 Ziff. 1e und Ziff 2b), in welchem Fache diejeni-
gen Kenntnisse nachzuweisen sind, die bei den Reifeprüfungen der
wiirttembergischen Realgymnasien und zehnklassigen Realanstalten
verlangt werden,
*) das Zeugnis über die mindestens einjährige praktische Werkstatt-
thätigkeit ($ 4), welche sich wenigstens auf die Arbeiten des
Schlossers, Drehers, Schmiedes und des Formers zu erstrecken hat und
die, insofern es sich um eine nur zwölfmonatliche Praxis handelt,
in der Regel eine zusammenhängende, nicht unterbrochene sein
soll, sowie das wührend derselben von dem Kandidaten geführte
und vom Vorstand der Werkstätte als zutreffend beglaubigte Arbeits-
verzeichnis, welches eine Übersicht‘ der Thätigkeit unter Hervor-
hebung der wichtigeren Arbeiten enthalten muss. Die Prüfungs-
kommission ist berechtigt, unmittelbar von sich aus festzustellen,
ob der zur Prüfung sich Meldende diejenigen Kenntnisse und
Fertigkeiten besitzt, welche durch einjährige praktische Thätigkeit
in einer gut eingerichteten Maschinenwerkstätte und Giesserei in
den oben bezeichneten Richtungen erworben werden können,
1) der Ausweis über mindestens einjühriges beziehungsweise zwei-
jähriges Hochschulstudium ($ 4),
5) Zeugnis über sittliche Führung,
6) von dem Kandidaten selbstgefertigte Studienzeichnungen, darunter
müssen sich befinden Blätter von Darstellungen aus folgenden
Fächern:
a) darstellende Geometrie einschliesslich Schattenkonstruktionen
und Perspektive,
b) Graphische Statik,
c) Freihandzeichnen, insbesondere Ornamentenzeichnen,
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