Full text: Statut für die Diplomprüfung der Abteilung für Bauingenieurwesen an der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1894)

Jon 
Statut 
für die 
Diplomprüfung 
der 
Abteilung für Bauingenieurwesen 
an der 
Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart, 
Genehmigt durch Erlass des K. Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens 
vom 16. Januar 1894 Nr. 142. 
——— 
A 
§ 1. 
Die Erwerbung des Diploms eines Ingenieurs für Bauingenieurwesen 
ist durch Erstehung einer mathematisch-naturwissenschaftlichen Vorprüfung 
und einer fachwissenschaftlichen Hauptprüfung bedingt. 
A, Vorprüfung. 
§ 2. 
Voraussetzungen für die Zulassung zur Vorprüfung sind: 
1) Die derzeitige oder frühere Immatrikulation als ordentlicher 
Studierender der Bauingenieurabteilung; 
2) für Abiturienten realistischer Vorschulen ein mindestens ein- 
jähriges, für Abiturienten humanistischer Vorschulen ein mindestens 
zweijähriges Studium auf technischen Hochschulen, 
8 8. 
Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist vor dem 1. Juli des 
Prüfungsjahres bei der Direktion der Technischen Hochschule einzureichen. 
Demselben sind beizufügen: 
1) Der Nachweis der Immatrikulation an der hiesigen Hochschule 
($ 2 Ziff. 1), 
2) der Nachweis über die absolvierten Hochschulstudien (8 2 Ziff. 2), 
3) ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf, 
4) ein Zeugnis über sittliche Führung,
	        

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