Jon
Statut
für die
Diplomprüfung
der
Abteilung für Bauingenieurwesen
an der
Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart,
Genehmigt durch Erlass des K. Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens
vom 16. Januar 1894 Nr. 142.
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A
§ 1.
Die Erwerbung des Diploms eines Ingenieurs für Bauingenieurwesen
ist durch Erstehung einer mathematisch-naturwissenschaftlichen Vorprüfung
und einer fachwissenschaftlichen Hauptprüfung bedingt.
A, Vorprüfung.
§ 2.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Vorprüfung sind:
1) Die derzeitige oder frühere Immatrikulation als ordentlicher
Studierender der Bauingenieurabteilung;
2) für Abiturienten realistischer Vorschulen ein mindestens ein-
jähriges, für Abiturienten humanistischer Vorschulen ein mindestens
zweijähriges Studium auf technischen Hochschulen,
8 8.
Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist vor dem 1. Juli des
Prüfungsjahres bei der Direktion der Technischen Hochschule einzureichen.
Demselben sind beizufügen:
1) Der Nachweis der Immatrikulation an der hiesigen Hochschule
($ 2 Ziff. 1),
2) der Nachweis über die absolvierten Hochschulstudien (8 2 Ziff. 2),
3) ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf,
4) ein Zeugnis über sittliche Führung,