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Hochbaukonstruktionen: Darstellung von Maurer-, Steinhauer-,
Zimmer- und Schreinerarbeiten, sowie von Eisenkonstruktionen, unter Bei-
fügung der statischen Berechnungen.
Baugeschichte: Zeichnungen aus der Formenlehre der Baukunst.
Eisenbahnhochbau: Entwürfe zu Wohn. oder Betriebsgebüuden.
Brückenbau einschliesslich Gerüste: Entwürfe in Stein,
Eisen und Holz, mit den zugehörigen statischen Berechnungen; darunter
wenigstens ein grösseres Bauwerk.
Strassen-, Eisenbahn- und Wasserbau: Entwürfe aus diesen
Gebieten mit den zugehörigen Berechnungen auf Grundlage der Mechanik.
Maschinenkunde: Zeichnungen einfacher Maschinenteile sowie
Darstellung einer auf Baustellen gebräuchlichen Hilfsmaschine.
Die eigenhindige Ausfithrung dieser Zeichnungen muss von der
betreffenden Lehranstalt oder auf sonstigem Wege mit Angabe der Zeit der
Fertigung beurkundet sein,
$ 15.
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Direktion der Tech-
nischen Hochschule auf Antrag der Bauingenieurabteilung.
$ 16.
Die Prüfung stimmt mit der ersten Staatsprüfung im Bauingenieur-
fache überein (siehe Königliche Verordnung vom 13. April 1892, betreffend
die Staatsprüfungen im Baufache; Verfügung der Ministerien der aus-
wärtigen Angelegenheiten, Abteilung für die Verkehrsanstalten, des Innern
und der Finanzen vom 13. Juni 1892, betreffend die Vornahme der ersten
Staatsprüfung im Hochbau., Bauingenieur- und Maschineningenieurfache),
sie wird mit dieser von den gleichen Lehrern der Technischen Hochschule
im Frühjahr abgehalten.
Den Vorsitz in der Prüfungskommission führt der Vorstand der Ab-
teilung fiir Bauingenieurwesen.
8 17.
Prüfungsgegenstánde sind:
1) Praktische Geometrie,
2) Theorie der Ingenieurkonstruktionen,
3) Baumaterialienlehre,
4) Hochbaukonstruktionen einschliesslich statischer Berechnung
derselben,
5) Brückenbau einschliesslich Berechnung der Brücken, Gründungen,
6) Strassen-, Eisenbahn- und Wasserbau,
7) Maschinenkunde,
8) Baugeschichte.
Hinsichtlich des Masses der Anforderungen bei der Prüfung ist der
Umfang bestimmend, in welchem die einzelnen Prüfungsgegenstände an der
Technischen Hochschule gemäss dem Studienplane der Bauingenieur-
abteilung behandelt werden,