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Es entspricht:
dem Gesamturteil a) eine mittlere Note 3,5 bis 5,0,
” . b) , > » 5,1 bis 6,6,
» » €) , ” » 6,7 und mehr.
Die Zeugnisse und das Diplom werden von dem Rektor und
dem Vorsitzenden der Prüfungskommission eigenhündig unterzeichnet.
”
Il. Besondere Bestimmungen
für die Vorprüfung.
& 9.
Frühestens gegen den Schluß des 4. oder des 2. Semesters nach
Beginn des Studiums (vgl. 8 3, Ziff. 3a) und zwar bisshMäxzoder 1. Juli,
kann der Studierende sich bei dem Rektorat der Technischen Hoch-
schule zur Vorprüfung melden.
Der Meldung sind beizufügen:
l. Ein Abri8 des Lebens- und Bildungsgangs.
2. Die Sehriftstücke zum Nachweis der Erfüllung der in § 8
Ziff. 1., 2. und 3.a) genannten Bedingungen. Die Zeugnisse der
Hochschulen, auf denen der Bewerber studiert hat, müssen über
die Dauer der Studienzeit und über die belegten Vorlesungen
und Übungen Auskunft geben.
Die Übungshefte und Zeichnungen aus den Fächern des bis-
herigen Studiums, insbesondere Zeichnungen aus der darstellenden
Geometrie und aus dem Plan- und Gelände-Zeichnen. mM
Eine Bescheinigung der Kasse der Hochschule über die Ein-
zahlung der Gebühr für die Vorprüfung. . .
Werden die Vorlagen von der Prüfungskommission mit Zu-
stimmung des Rektorats als genügend befunden, so wird der Be-
werber zur Prüfung ‚zugelassen und hiervon benachrichtigt.
Andernfalls wird er unter Angabe der Gründe zurückgewiesen.
& 10.
Die Prüfung wird zu Anfang des Winter- oder-Sommerhalbjahrs
abgehalten. Sie erstreckt sich auf folgende Gegenstände:
l. Ebene und sphärische Trigonometrie,
2. Darstellende Geometrie und Perspektive.
8. Analytische Geometrie der Ebene und des Raumes.
4. Algebraische Analysis mit besonderer Rücksicht auf die
Bedürfnisse der Rechenpraxis: Interpolation, Annäherungsrechnung
für die Wurzeln von Gleichungen usw.; Entwerfen graphischer
und graphisch-mechanischer Rechentafeln usf.