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5. Höhere Analysis, ebenfalls mit Bevorzugung der für die
Geodäsie wichtigen Abschnitte: Anwendung der Differentialrech-
nung auf Fehlerrechnung. Lehre von der Krümmung der Kurven
und Flächen. Bestimmte Integrale, Quadratur, Rektifikation, Ku-
batur, Komplanation. Differentialgleichungen, - Abbildung der
Flächen aufeinander. Elemente der elliptischen Funktionen und
der Funktionentheorie.
Physik und Geophysik, besonders Optik, Magnetismus und
Erdmagnetismus, Pendel und seine Verwendung zu Schwere-
messungen. Meteorologie.
Die Prüfung ist schriftlich (in Ziff. 2 graphisch) und, soweit er-
forderlich, mündlich, In Physik (Ziff. 6) hat der Kandidat auch
praktische Arbeiten auszuführen.
Die Prüfung soll einschließlich der mündlichen Prüfungen nicht
über fünf Tage in Anspruch nehmen.
Il. Besondere Bestimmungen
für die Hauptprüfung.
§ 11.
Die Meldung zur Hauptprüfung ist vor dem emeMée—eder
1. Juli beim Rektorat schriftlich einzureichen.
Der Meldung sind beizufügen:
L. Die Schriftstücke zum Nachweis der Erfüllung der in $ 3 Ziff. 1.,
2. und 8.b) genannten Bedingungen. Die Zeugnisse der Hoch-
schulen, auf denen der Bewerber studiert hat, müssen über die
Dauer der Studienzeit und über die besuchten Vorlesungen und
Übungen Auskunft geben.
2. ‚Der Nachweis (Zeugnisse) über eine im ganzen mindestens halb-
jührige praktische Beschüftigung mit geodátischen Arbeiten, die
genau aufzuzühlen sind.
Sämtliche Arbeiten, Rechnungen und im folgenden nicht be-
sonders aufgeführten Zeichnungen aus den Füchern der Haupt-
prüfung, die der Kandidat wührend seiner Studienzeit ausgeführt
und nicht bereits bei der Vorprüfung vorgelegt hat; ferner auch
geodätische Arbeiten aus der Zeit der praktischen Beschäftigung.
Die vorgelegten Arbeiten müssen jedenfalls umfassen:
a) Lageplan der Grundstücke eines Geländeabschnitts von min-
destens 20 ha Fläche (Maßstab: des Planes nicht kleiner als
1:2000), mit Beifügung der Messungsfeldbücher und der Be-