Full text: Ordnung für die geodätische Diplomprüfung an der Abteilung für Bauingenieurwesen der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1906)

_ 7 
5. Höhere Analysis, ebenfalls mit Bevorzugung der für die 
Geodäsie wichtigen Abschnitte: Anwendung der Differentialrech- 
nung auf Fehlerrechnung. Lehre von der Krümmung der Kurven 
und Flächen. Bestimmte Integrale, Quadratur, Rektifikation, Ku- 
batur, Komplanation. Differentialgleichungen, - Abbildung der 
Flächen aufeinander. Elemente der elliptischen Funktionen und 
der Funktionentheorie. 
Physik und Geophysik, besonders Optik, Magnetismus und 
Erdmagnetismus, Pendel und seine Verwendung zu Schwere- 
messungen. Meteorologie. 
Die Prüfung ist schriftlich (in Ziff. 2 graphisch) und, soweit er- 
forderlich, mündlich, In Physik (Ziff. 6) hat der Kandidat auch 
praktische Arbeiten auszuführen. 
Die Prüfung soll einschließlich der mündlichen Prüfungen nicht 
über fünf Tage in Anspruch nehmen. 
Il. Besondere Bestimmungen 
für die Hauptprüfung. 
§ 11. 
Die Meldung zur Hauptprüfung ist vor dem emeMée—eder 
1. Juli beim Rektorat schriftlich einzureichen. 
Der Meldung sind beizufügen: 
L. Die Schriftstücke zum Nachweis der Erfüllung der in $ 3 Ziff. 1., 
2. und 8.b) genannten Bedingungen. Die Zeugnisse der Hoch- 
schulen, auf denen der Bewerber studiert hat, müssen über die 
Dauer der Studienzeit und über die besuchten Vorlesungen und 
Übungen Auskunft geben. 
2. ‚Der Nachweis (Zeugnisse) über eine im ganzen mindestens halb- 
jührige praktische Beschüftigung mit geodátischen Arbeiten, die 
genau aufzuzühlen sind. 
Sämtliche Arbeiten, Rechnungen und im folgenden nicht be- 
sonders aufgeführten Zeichnungen aus den Füchern der Haupt- 
prüfung, die der Kandidat wührend seiner Studienzeit ausgeführt 
und nicht bereits bei der Vorprüfung vorgelegt hat; ferner auch 
geodätische Arbeiten aus der Zeit der praktischen Beschäftigung. 
Die vorgelegten Arbeiten müssen jedenfalls umfassen: 
a) Lageplan der Grundstücke eines Geländeabschnitts von min- 
destens 20 ha Fläche (Maßstab: des Planes nicht kleiner als 
1:2000), mit Beifügung der Messungsfeldbücher und der Be-
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.