0 a
LA
^e
Die Prüfung wird zu Anfang des Winter- med -Sounexhalbjahrs
abgehalten.
Prüfungsfücher sind:
l. Niedere Geodäsie: Lage-, Hôhen- und Tachymeter-Messungen
aller Art: Stückmessung, Flächenberechnungen. Berechnungen
der kleintrigonometrischen und polygonometrischen Punktbe-
Stimmung. Nivellierung. Topographie in ihrem ganzen Umfang.
Absteckungsarbeiten. Theorie der Instrumente der niederen
Geodüsie. Eingeschlossen wird hier auch die Trassierung in
ihrem mathematisch-geodiitischen Teil.
Höhere Geodäsie: Rechnungen am Exrdellipsoid, Triangulie-
rung I. Ordnung nebst den Berechnungen: sphärische und sphä-
roidische Triangulierung und Koordinatenberechnung. Bestimmung
der geographischen Koordinaten aus linearen geodstischen Koor-
dinaten und aus geodätischen Polarkoordinaten und umgekehrt.
Das Wichtigste über Basismessung und Maßvergleichung. Die
geodätische Linie in der Geodäsie. Das Geoid. Die geodätisch
und geographisch wichtigsten Abbildungsmethoden der sphärischen
und sphäroidischen Erdoberfläche, Die Feinnivellements und ihre
Bedeutung. Theorie der Instrumente der höheren Geodäsie.
Die wichtigsten Daten der Geschichte der höheren Geodäsie und
Erdmessung.
V Ausgleichungsrechnung: Methode der kleinsten Quadrate
für direkte, vermittelnde, bedingte direkte und bedingte ver-
mittelnde Beobachtungen. Anwendung auf trigonometrische
Punkteinschaltung ins Netz und sonstige geodütische Aufgaben.
Ausgleichung von trigonometrischen Hühennetzen, von Nivelle-
mentsnetzen, Triangulierungsnetzen.
t. Direkte Ortszeit- und direkte geographische Ortsbe-
stimmung (geodätisch-praktische Astronomie). Zeitbestimmung
mit dem Durchgangsinstrument, dem Universal und den Re-
flexionsinstrumenten. Bestimmung der Polhbhe des Beobachtungs-
punkts und des Azimuts einer von ihm ausgehenden terrestrischen
Richtung mit dem Universalinstrument usw. Die wichtigsten
Methoden der Lüngenbestimmung.
5. Geologie, besonders allgemeine Geologie.
Die Prüfung ist schriftlich und in 1., 2. und 4. jedenfalls, in 8.
nach Bedarf auch mündlich. Ferner hat der Kandidat in den Fächern
1., 2. und 4. Feldarbeiten und ihre Ausarbeitung durchzuführen,