Full text: Ordnung für die elektrotechnische Diplomprüfung an der Abteilung für Maschineningenieurwesen einschließlich der Elektrotechnik der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1907)

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Die Arbeit ist mit der eidesstattlichen Erklärung, daß sie vom 
Bewerber selbständig und eigenhändig angefertigt worden ist, längstens 
drei Monate nach Erteilung der Aufgabe unter ausführlicher Angabe 
der benützten Quellen an den Vorsitzenden der Prüfungskommission 
einzuliefern. Eine Verlängerung dieser Frist kann nur aus erheblichen 
Gründen stattfinden. 
8 14. 
Die schriftliche und mündliche Prüfung findet am Anfang des 
Sommerhalbjahrs statt. Sie erstreckt sich auf nachfolgende, in sieben 
Fachgruppen vereinigte Gegenstände: 
1. Elektrotechnische Meßkunde, 
4. Elektrische Maschinen und Apparate. 
3. Elektrische Zentralanlagen. 
4. und 5. Nach Wahl zwei der folgenden Fächer: 
Theoretische Physik, 
Elektrische Beleuchtung, 
Elektrische Arbeitsübertragung, 
Elektrische Bahnen, 
Leitungsanlagen, 
Schwachstromtechnik, 
Elektrochemie. 
Wahl 
Dampfmaschinen einschl. Dampfkessel, oder 
Wasserkraftmaschinen, oder 
Verbrennungsmotoren. 
Wahl 
Hebezeuge, oder 
Pumpen, oder 
Mechanische Technologie einschlieBlich Werkzeug- 
maschinen, oder 
Eisenbahnfahrzeuge. 
Wahl zwei der folgenden Fächer: 
Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, 
Rechts- und Verwaltungskunde, 
Bank- und Bórsenwesen, 
Arbeiterschutz. 
Die Prüfung ist in den Fächern Ziff. 6 und 7 schriftlich oder 
zeichnerisch und, soweit erforderlich, mündlich, in den übrigen Fächern 
nur mündlich.
	        
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