Für das Maß der Anforderungen bei der Prüfung ist der Umfang
bestimmend, in dem die einzelnen Prüfungsfächer an der Technischen
Hochschule gemäß den Studienplänen behandelt werden.
IV. Übergangsbestimmungen.
8 15.
Nach vorstehender Prüfungsordnung wird Vor- und Hauptprüfung
erstmals im Jahr 1908 abgehalten.
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