Full text: Ordnung für die elektrotechnische Diplomprüfung an der Abteilung für Maschineningenieurwesen einschließlich der Elektrotechnik der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1907)

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3. a) Für die Vorprüfung: der Nachweis eines zweijährigen 
Studiums an deutschen Technischen Hochschulen. 
b) Für die Hauptprüfung: der Nachweis der an einer 
deutschen Technischen Hochschule bestandenen Vorprüfung 
in der Elektrotechnik und eines im ganzen mindestens 3l/,- 
jährigen Studiums an deutschen "Technischen Hochschulen, 
wovon mindestens ein Jahr an der hiesigen Technischen 
Hochschule zurückgelegt sein muB.*) 
Ob und inwieweit zu a) und b) die an Universitäten, Berg- 
akademien oder andern Hochschulen des Deutschen Reichs 
verbraehten Studiensemester und daselbst bestandenen Prü- 
fungen angerechnet werden kónnen, bleibt der Entscheidung 
der Prüfungskommission überlassen. Soweit ausländische 
Hochschulen in Betracht kommen, entscheidet das Kgl. Mini- 
sterium des Kirchen- und Schulwesens. 
1. Für die Hauptprüfung: der Naehweis einer mindestens 
einjährigen praktischen Tätigkeit, wovon mindestens die Hälfte 
in der Regel dem Studium vorherzugehen hat, während die 
andere Hälfte in den Ferien ausgeübt werden kann. 
Dieser Nachweis muß über die Art der Beschäftigung Auf- 
schluß geben und außer der Bestätigung des Erfolgs durch die 
Fabrikleitung eine Bescheinigung darüber enthalten, daß während 
der Ausbildungszeit keinerlei Erleichterungen gegenüber der 
Arbeitsordnung gewährt worden sind. Von dieser praktischen 
Tätigkeit können in dringenden Fällen (wegen Krankheit oder 
Militärdienst) höchstens 4 Wochen nachgesehen werden. 
5. Für die Vor- und Hauptprüfung: die Vorlegung be- 
stimmter Übungsergebnisse (vgl. S8 10 und 12). 
6, Die Entrichtung einer Prüfungsgebühr. 
Diese beträgt: 
a) für die Vorprüfung: 
bei Angehórigen des Deutschen Reichs 50 
bei Ausländern . . . . . 100 , 
h) für die Hauptprüfung: 
bei Angehörigen des Deutschen Reichs 75 À 
bei Ausländern . . . . 150 . 
Diese Gebühren sind bei einer Wiederholung der Prüfung aufs 
*) Über die für die Abiturienten der verschiedenen Vorschulen (Gym- 
nasien, Realgymnasien, Oberrealschulen) in der Regel erforderliche Studienzeit 
geben die in dem Jahresprogramm der Technischen Hochschule enthaltenen 
Studienpläne Auskunft.
	        

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