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3. a) Für die Vorprüfung: der Nachweis eines zweijährigen
Studiums an deutschen Technischen Hochschulen.
b) Für die Hauptprüfung: der Nachweis der an einer
deutschen Technischen Hochschule bestandenen Vorprüfung
in der Elektrotechnik und eines im ganzen mindestens 3l/,-
jährigen Studiums an deutschen "Technischen Hochschulen,
wovon mindestens ein Jahr an der hiesigen Technischen
Hochschule zurückgelegt sein muB.*)
Ob und inwieweit zu a) und b) die an Universitäten, Berg-
akademien oder andern Hochschulen des Deutschen Reichs
verbraehten Studiensemester und daselbst bestandenen Prü-
fungen angerechnet werden kónnen, bleibt der Entscheidung
der Prüfungskommission überlassen. Soweit ausländische
Hochschulen in Betracht kommen, entscheidet das Kgl. Mini-
sterium des Kirchen- und Schulwesens.
1. Für die Hauptprüfung: der Naehweis einer mindestens
einjährigen praktischen Tätigkeit, wovon mindestens die Hälfte
in der Regel dem Studium vorherzugehen hat, während die
andere Hälfte in den Ferien ausgeübt werden kann.
Dieser Nachweis muß über die Art der Beschäftigung Auf-
schluß geben und außer der Bestätigung des Erfolgs durch die
Fabrikleitung eine Bescheinigung darüber enthalten, daß während
der Ausbildungszeit keinerlei Erleichterungen gegenüber der
Arbeitsordnung gewährt worden sind. Von dieser praktischen
Tätigkeit können in dringenden Fällen (wegen Krankheit oder
Militärdienst) höchstens 4 Wochen nachgesehen werden.
5. Für die Vor- und Hauptprüfung: die Vorlegung be-
stimmter Übungsergebnisse (vgl. S8 10 und 12).
6, Die Entrichtung einer Prüfungsgebühr.
Diese beträgt:
a) für die Vorprüfung:
bei Angehórigen des Deutschen Reichs 50
bei Ausländern . . . . . 100 ,
h) für die Hauptprüfung:
bei Angehörigen des Deutschen Reichs 75 À
bei Ausländern . . . . 150 .
Diese Gebühren sind bei einer Wiederholung der Prüfung aufs
*) Über die für die Abiturienten der verschiedenen Vorschulen (Gym-
nasien, Realgymnasien, Oberrealschulen) in der Regel erforderliche Studienzeit
geben die in dem Jahresprogramm der Technischen Hochschule enthaltenen
Studienpläne Auskunft.