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neue zu entrichten. Ist ein Kandidat aus triftigen Gründen verhindert
in die Prüfung einzutreten, so wird ihm die einbezahlte Prüfungsge-
bühr abzüglich von 20 Mark zurückerstattet.
8 4.
Die Prüfungen sind zum Teil schriftlich oder zeichnerisch bzw.
experimentell, zum Teil mündlich.
Zu der Hauptprüfung ist außerdem eine Diplomarbeit einzureichen,
die Bedingung für die Zulassung zur weiteren Prüfung ist.
Die Dauer der Prüfung in den einzelnen Fächern wird durch die
Geschäftsordnung bestimmt.
s 5.
Die mündlichen Prüfungen werden von den Berichterstattern in
Anwesenheit des Vorsitzenden der Prüfungskommission oder seines
Stellvertreters vorgenommen.
S 6.
Das Ergebnis der Prüfung in den einzelnen Gegenständen wird
durch die Noten 0 bis 9 und zwischenliegende Zehntel beurteilt.
Es bedeuten die Zahlen:
7) unbrauchbar,
L schlecht,
2 schwach,
) mittelmäßig,
. ziemlich gut,
+ ziemlich gut bis gut,
5 gut,
7 gut bis recht gut,
8 recht gut,
9 ausgezeichnet,
Bei der Feststellung der Prüfungsnoten sind die Urteile über die
eingereichten Studienarbeiten mit in Rechnung zu ziehen.
Das Gesamturteil der Prüfung wird durch das Mittel aller in
den einzelnen Fachgruppen (siehe 88 11 und 14) erhaltenen Noten
bestimmt. Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn das Mittel
unter 3,5 bleibt.
ST.
. Über die erstandene Vorprüfung und Hauptprüfung werden Zeug-
nisse ausgestellt, welche die erzielten Einzelnoten und das Gesamturteil
enthalten.