Full text: Ordnung für die elektrotechnische Diplomprüfung an der Abteilung für Maschineningenieurwesen einschließlich der Elektrotechnik der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1907)

— 6 
Als Nachweis der abgelegten vollständigen Diplomprüfung dient 
das Diplom. Es enthält die Beurkundung über die: Ernennung des 
Bewerbers zum Diplomingenieur und die Gesamturteile über die Vor- 
prüfung und Hauptprüfung. 
Die Gesamturteile lauten: 
a) Bestanden 
b) Gut bestanden 
c) Mit Auszeichnung bestanden. 
Es entspricht: 
dem Gesamturteil a) eine mittlere Note 3,5—5, 
» DEP » » 5,1—6,6, 
» , e) , ^ „ 6,7 und mehr. 
Die Zeugnisse und das Diplom werden von dem Rektor und dem 
Vorsitzenden der Prüfungskommission eigenhändig unterzeichnet. 
- 
Q 
& 8. 
. Hat der Kandidat die Prüfung nicht bestanden, so wird ihm von 
dem Vorsitzenden mitgeteilt, daß sie ungenügend ausgefallen ist, 
Die Prüfung darf nur einmal wiederholt werden, auch wenn der 
Kandidat von der Prüfung ausgeschlossen oder seines Zeugnisses für 
verlustig erklärt worden ist. Bei der Wiederholung der Hauptprüfung 
wird eine bei der ersten Prüfung als genügend befundene Diplomarbeit 
(8 18) anerkannt. 
Wenn der Kandidat ohne trifüge, von der Prüfungskommission 
als ausreichend anerkannte Gründe am Prüfungstermin ausbleibt oder 
ohne solche Gründe die Prüfung vor ihrem Abschluß verläßt, so gilt 
diese als nicht bestanden. 
Ist ein Kandidat dreimal, sei es auch mit triftiger Entschuldigung, 
bei der Prüfung ausgeblieben oder zurückgetreten, so kann ihm die 
Zulassung zu einer ferneren Prüfung versagt werden. 
S0 
Gebrauch und Mitführen von Büchern und anderen Hilfsmitteln, 
die nicht ausdrücklich zugelassen werden, ist verboten. 
Wer sich einer Verletzung dieses Verbots oder einer Täuschung 
der Prüfungskommission bei Einreichung der Prüfungsunterlagen 
schuldig macht, wird, wenn die Verfehlung im Laufe der Prüfung ent- 
deckt wird, durch Ausspruch der Prüfungskommission von der Prüfung 
ausgeschlossen; erfolgt die Entdeckung erst später, so wird ihm kein 
Prüfungszeugnis ausgestellt oder das bereits ausgestellte Zeugnis 
entzogen.
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.