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selbständig und eigenhändig angefertigt sind. In dieser Erklärung
sind die etwa benutzten Quellen und Vorbilder (Literatur, Zeichnungen,
Ausführungen usw.) anzugeben.
Werden die Vorlagen von der Prüfungskommission mit Zustim-
mung des Rektors als genügend befunden, so wird der Bewerber zur
Prüfung zugelassen und hiervon benachrichtigt, andernfalls wird er
unter Angabe der Gründe zurückgewiesen.
8 11.
Die Prüfung findet zu Anfang des Winterhalbjahrs statt. Sie
erstreckt sich auf folgende Gegenstände:
1. Höhere Mathematik;
2, Darstellende Geometrie;
3. Physik, insbesondere physikalische Messungen;
4. Chemie ;
9. Grundlagen der Elektrotechnik;
6. Technische Mechanik;
7. Maschinenelemente.
Die Prüfung ist in den Fächern Ziff. 1, 2, 6 und 7 schriftlich
oder zeichnerisch und, soweit nötig, mündlich, in den übrigen Fächern
nur mündlich.
Für das Maß der Anforderungen bei der Prüfung ist der Umfang
bestimmend, in dem die einzelnen Prüfungsfächer an der Technischen
Hochschule gemäß den Studienplänen vorgetragen werden.
IIl. Besondere Bestimmungen
für die Hauptprüfung.
S 12.
Die Meldung zur Hauptprüfung hat vor dem 1. Februar bei
dem Rektorat schriftlich zu erfolgen.
Der Meldung, in der die genaue Adresse des Kandidaten an-
zugeben ist, sind beizufügen:
l. Ein Abriß des Lebens- und Bildungsgangs.
2. Die Schriftstücke, welche den Nachweis über die Erfüllung der
in $3, Ziff. 1, 2, 3 b) und 4 genannten Bedingungen erbringen.
Die Zeugnisse der Hochschulen, auf welchen der Bewerber
studiert hat, müssen über die Dauer der Studienzeit und über
die besuchten Vorlesungen und Übungen Auskunft geben.