Full text: Ordnung für die elektrotechnische Diplomprüfung an der Abteilung für Maschineningenieurwesen einschließlich der Elektrotechnik der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1907)

— 8 — 
selbständig und eigenhändig angefertigt sind. In dieser Erklärung 
sind die etwa benutzten Quellen und Vorbilder (Literatur, Zeichnungen, 
Ausführungen usw.) anzugeben. 
Werden die Vorlagen von der Prüfungskommission mit Zustim- 
mung des Rektors als genügend befunden, so wird der Bewerber zur 
Prüfung zugelassen und hiervon benachrichtigt, andernfalls wird er 
unter Angabe der Gründe zurückgewiesen. 
8 11. 
Die Prüfung findet zu Anfang des Winterhalbjahrs statt. Sie 
erstreckt sich auf folgende Gegenstände: 
1. Höhere Mathematik; 
2, Darstellende Geometrie; 
3. Physik, insbesondere physikalische Messungen; 
4. Chemie ; 
9. Grundlagen der Elektrotechnik; 
6. Technische Mechanik; 
7. Maschinenelemente. 
Die Prüfung ist in den Fächern Ziff. 1, 2, 6 und 7 schriftlich 
oder zeichnerisch und, soweit nötig, mündlich, in den übrigen Fächern 
nur mündlich. 
Für das Maß der Anforderungen bei der Prüfung ist der Umfang 
bestimmend, in dem die einzelnen Prüfungsfächer an der Technischen 
Hochschule gemäß den Studienplänen vorgetragen werden. 
IIl. Besondere Bestimmungen 
für die Hauptprüfung. 
S 12. 
Die Meldung zur Hauptprüfung hat vor dem 1. Februar bei 
dem Rektorat schriftlich zu erfolgen. 
Der Meldung, in der die genaue Adresse des Kandidaten an- 
zugeben ist, sind beizufügen: 
l. Ein Abriß des Lebens- und Bildungsgangs. 
2. Die Schriftstücke, welche den Nachweis über die Erfüllung der 
in $3, Ziff. 1, 2, 3 b) und 4 genannten Bedingungen erbringen. 
Die Zeugnisse der Hochschulen, auf welchen der Bewerber 
studiert hat, müssen über die Dauer der Studienzeit und über 
die besuchten Vorlesungen und Übungen Auskunft geben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.