Full text : Diplomprüfungsordnung der Abteilung für Chemie einschl. des Hüttenwesens und der Pharmazie an der Königlichen Technischen Hochschule zu Stuttgart (1910)

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3 mittelmäßig,
4 ziemlich gut.
5 ziemlich gut bis gut.
6 gut,
7 gut bis recht gut,
8 recht gut,
9 ausgezeichnet.
Bei der Feststellung der Prädikate sind die Urteile über die eingereichten
 Studienarbeiten mit in Rechnung zu ziehen.
Das Resultat einer jeden Prüfung wird durch das Mittel aller in
den Einzelfüchern erhaltenen Noten bestimmt. Die Prüfung gilt als
nicht bestanden, wenn das Mittel unter 3,5 bleibt, oder in einem Fach
die Note 0 erteilt ist.

87

Hat der Bewerber die Prüfung nicht bestanden, so wird ihm von
dem Vorsitzenden der Prüfungskommission mitgeteilt, in welchen Gegenständen
 sie ungenügend ausgefallen ist, und innerhalb welcher Zeit sie
ganz oder teilweise wiederholt werden kann.
Die Prüfung darf im ganzen oder in einzelnen Teilen nur einmal
 wiederholt werden, Bei einer solchen Wiederholung ist die Hälfte
der Gebühr aufs neue zu entrichten,
Wer ohne triftige Entschuldigung am Prüfungstermin ausbleibt,
oder wer ohne solche Entschuldigung die Prüfung vor ihrem Abschluß
verlässt, wird erst nach Ablauf eines Jahres zu der Prüfung wieder
zugelassen. Ist ein Kandidat mehrmals, sei es auch mit Entschuldigung,
bei der Prüfung vor oder nach ihrem Beginn ausgeblieben, so kann
ihm die fernere Zulassung versagt werden.
Wenn ein Kandidat aus triftigen Gründen verhindert wird, in
die mündliche Prüfung einzutreten, so wird ihm die einbezahlte Prüfungsgebühr
 abzüglich von 20 4 zurückerstattet.

S a.

Über die erstandene Vorprüfung und Hauptprüfung werden Zeugnisse
 ausgestellt, die die Einzelnoten und das Gesamturteil enthalten.
Als Nachweis der abgelegten vollständigen Diplomprüfung dient
das Diplom. Es enthält die Beurkundung über die Ernennung des
Bewerbers zum Diplomingenieur und die Gesamturteile über die Vorprüfung
 und Hauptprüfung.
Die Gesamturteile lauten:
a) Bestanden,
b) Gut bestanden,
c) Mit Auszeichnung bestanden.
            
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