Volltext: Vorschriften für die Diplomprüfungen für Elektroingenieure an der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1912)

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Mitteilung über die Zulänglichkeit der eingereichten Studienarbeiten 
zugegangen ist, die Prüfungskommission zu einer Sitzung, in der über 
die Zulassung der Kandidaten Beschluß gefaßt und der Prüfungsplan 
festgestellt wird. Mit der Einladung zu dieser Sitzung ist den Mit- 
gliedern der Prüfungskommission eine Zusammenstellung der persön- 
lichen Verhältnisse der Kandidaten zu übergeben. 
Die Beschlüsse der Kommission hat der Vorsitzende dem Rektorat 
mitzuteilen, das die zugelassenen Kandidaten unter Angabe des 
Beginns der Prüfung, die zurückgewiesenen unter Angabe der Gründe 
der Zurückweisung benachrichtigt. 
8 9. 
Die bei der Meldung einzureichenden Zeugnisse müssen, soweit 
sie von Privatpersonen oder ausländischen Behörden herrühren, be- 
glaubigt sein. Zeugnissen in fremder Sprache ist eine beglaubigte 
Übersetzung beizulegen. 
8 10. 
Der Prüfungsplan ist auf Grund der folgenden Festsetzungen 
aufzustellen, welche über die Art und Zeitdauer der Prüfungen sowie 
über die Bewertung der einzelnen Prüfungsfächer Aufschluß geben. 
Die für die mündliche Prüfung genannte Zeit bezieht sich auf je 
einen Kandidaten. In den Fächern, in welchen schriftlich oder 
zeichnerisch geprüft wird, findet eine mündliche Prüfung nur soweit 
erforderlich statt. 
L Vorprüfung. 
Zeitdauer Art 
der Prüfung: 
|. Höhere Mathematik (Analytische Geo- 
metrie und Differential- und Integral- 
rechnung, mit Berücksichtigung nume- 
rischer Beispiele) . 
schriftl. bzw. 
zeichnerisch 
schriftl. bzw. 
zeichnerisch 
. . schriftlich 
bis 20 Minuten u. mündlich 
20 , mündlich 
20 > 
2, Darstellende Geometrie 
3. Physik. . . 
4. Chemie . , 
5. Grundlagen der Elektrotechnik . 
6. Technische Mechanik (Statik, Dynamik, 
Hydraulik) 
1 Tag 
schriftl. bzw. 
zeichnerisch 
schriftl. bzw. 
zeichnerisch 
7. Maschinenelemente 
1,
	        
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