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Mitteilung über die Zulänglichkeit der eingereichten Studienarbeiten
zugegangen ist, die Prüfungskommission zu einer Sitzung, in der über
die Zulassung der Kandidaten Beschluß gefaßt und der Prüfungsplan
festgestellt wird. Mit der Einladung zu dieser Sitzung ist den Mit-
gliedern der Prüfungskommission eine Zusammenstellung der persön-
lichen Verhältnisse der Kandidaten zu übergeben.
Die Beschlüsse der Kommission hat der Vorsitzende dem Rektorat
mitzuteilen, das die zugelassenen Kandidaten unter Angabe des
Beginns der Prüfung, die zurückgewiesenen unter Angabe der Gründe
der Zurückweisung benachrichtigt.
8 9.
Die bei der Meldung einzureichenden Zeugnisse müssen, soweit
sie von Privatpersonen oder ausländischen Behörden herrühren, be-
glaubigt sein. Zeugnissen in fremder Sprache ist eine beglaubigte
Übersetzung beizulegen.
8 10.
Der Prüfungsplan ist auf Grund der folgenden Festsetzungen
aufzustellen, welche über die Art und Zeitdauer der Prüfungen sowie
über die Bewertung der einzelnen Prüfungsfächer Aufschluß geben.
Die für die mündliche Prüfung genannte Zeit bezieht sich auf je
einen Kandidaten. In den Fächern, in welchen schriftlich oder
zeichnerisch geprüft wird, findet eine mündliche Prüfung nur soweit
erforderlich statt.
L Vorprüfung.
Zeitdauer Art
der Prüfung:
|. Höhere Mathematik (Analytische Geo-
metrie und Differential- und Integral-
rechnung, mit Berücksichtigung nume-
rischer Beispiele) .
schriftl. bzw.
zeichnerisch
schriftl. bzw.
zeichnerisch
. . schriftlich
bis 20 Minuten u. mündlich
20 , mündlich
20 >
2, Darstellende Geometrie
3. Physik. . .
4. Chemie . ,
5. Grundlagen der Elektrotechnik .
6. Technische Mechanik (Statik, Dynamik,
Hydraulik)
1 Tag
schriftl. bzw.
zeichnerisch
schriftl. bzw.
zeichnerisch
7. Maschinenelemente
1,