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Zeitdauer Art
der Prüfung:
Außerdem Ergänzungsprüfungen in den
Fächern Ziff. 1, 2, 6 und 7 . . bis 15 Minuten mündlich.
Die Noten in sämtlichen Fächern zählen einfach.
II. Hauptprüfung.
l. Elektrotechnische Mefkunde . . bis J,
2. Elektrische Maschinen und Apparate , !
3, Elektrische Zentralanlagen. . . ,
4. und 5, Für jedes der beiden gewählten
Fücher (8 14 Ziff. 4 und 5 der Diplom-
prüfungsordnung) bis 20 Min., zus. bis
i. Fir das gewählte Fach (§ 14 Ziff. 6
der Diplomprüfungsordnung) . . . . 1), Tag
/. Für das gewählte Fach (§ 14 Ziff. 7
der Diplomprüfungsordnung) . . .
Für beide gewählten Fächer (8 14 Ziff, 8
der Diplomprüfungsordnung) im ganzen
bis 20 Minuten mündlich
schriftl, bzw.
zeiehnerisch
schriftl. bzw.
zeichnerisch
Außerdem Ergänzungsprüfungen in den
Füchern Ziff. 6 und 7. . . . . bis 15
Die Noten in sämtlichen Fächern zählen einfach, die für die
Diplomarbeit erteilte Note zählt doppelt.
Der Tag ist in der Regel zu 8 Arbeitsstunden angenommen.
Für das Mass der Anforderungen bei den Prüfungen ist der Um-
fang bestimmend, in dem die einzelnen Prüfungsfücher an der
Technischen Hochschule gemäß dem Studienplan vorgetragen werden.
§ 11.
Die Berichterstatter stellen in Gemeinschaft mit den Mitbericht-
erstattern die Aufgaben für die schriftliche und zeichnerische Prüfung
in ihren Fächern fest, bezeichnen die zuzulassenden Hilfsmitteln und über-
senden ihre Vorschläge dem Vorsitzenden, der sie, falls er keinen Anstand
findet, dem Regierungskommissar zur Gegenzeichnung zustellt. Dieser
gibt die Aufgaben an den Prüfungsvorstand zurück, der sie mit seiner
Unterschrift versehen, dem Berichterstatter wieder zustellt. Bei Weiter-
gabe der Aufgaben sind diese stets zu versiegeln. Sämtliche Angehörige
der Prüfungskommission sowie der Sekretär und die etwaigen weiteren
Aufsichtsbeamten sind zu strengster Geheimhaltung der Aufgaben ver-
pfiichtet.