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8 15.
Vor Beginn der Prüfung hat der Prüfungssekretär den Kandidaten
das Verbot der Benützung unerlaubter Hilfsmittel und.. des Verkehrs
mit Dritten während der Prüfung durch Vorlesen des 8 9 der Diplom-
prüfungsordnung und des vorstehenden § 14 sowie des 8 12 Abs, 2
bekanntzugeben. n
Zuwiderhandlungen der Kandidaten gegen diese Vorschriften sowie
sonstige Ungehörigkeiten hat der Aufsichtsbeamte unter Wegnahme
etwa vorgefundener unerlaubter Hilfsmittel. alsbald dem Vorsitzenden
anzuzeigen, der sofort einen Beschluß der Kommission herbeiführt,
8 16.
Der Vorsitzende der Prüfungskommission hat sämtlichen münd-
lichen Prüfungen beizuwohnen, den anderen Kommissionsmitgliedern
ist dies freigestellt. Nach Beendigung der von dem Berichterstatter
vorgenommenen Prüfung eines Kandidaten sind — innerhalb der für
die Prüfung festgesetzten Zeit (siehe 8 10) — der Vorsitzende, der
Regierungskommissar und jedes andere Mitglied der Prüfungskommission
berechtigt, weitere Fragen zu stellen.
8 17.
In den Fächern, in denen nur mündlich zu prüfen ist (siehe 8 10),
wird sofort je nach Schluß der Prüfung das Egebnis von den Bericht-
erstattern durch Erteilen der Noten festgestellt.
8 18.
Die Aufgabe für die Diplomarbeit wird dem Kandidaten nach
Vereinbarung zwischen den Lehrern der Elektrotechnik von dem Be-
richterstatter unter Angabe des Ablieferungstermins gestellt. Die
Ablieferung der fertiggestellten Arbeit hat an den Berichterstatter zu
erfolgen. Dieser gibt die Arbeit mit seinem Bericht an den Mitbericht-
erstatter weiter, der sie nach Prüfung und Mitunterzeichnung an den
Vorsitzenden der Prüfungskommission . einliefert, Dieser gibt die
Arbeit an den Regierungskommissar weiter, der sie nach Kenntnis-
nahme dem Berichterstatter wieder zustellt. . i
. Zur Durchsicht der eingereichten Studienarbeiten ist der Regie-
rungskommissar einzuladen, .
Dem Regierungskommissar wird auf Wunsch vor der mündlichen
Prüfung Gelegenheit gegeben, die zeichnerisehen und schriftlichen
Arbeiten und die dafür in Aussicht genommenen Noten einzusehen.
Die Studienarbeiten werden den Kandidaten nach erfolgter Be-
urteilung auf.ihren Wunsch zurückgegeben, sie müssen aber auf Ver-
langen jederzeit wieder vorgelegt werden.
M a