; 10.
1
Die Hauptprüfung gilt als beendet, wenn alle Teilprüfungen
bestanden und die Diplomarbeit als genügend befunden worden ist.
IV. Gesamturteil und Diplom.
3 16.
Das Diplom eines Diplomingenieurs wird nach bestandener Haupt-
prüfung, frühestens aber nach Ablauf eines achtsemestrigen
Studiums ausgestellt. Nur in dem Falle, daß in sämtlichen
Fächern der Hauptprüfung und in der Diplomarbeit das Durch-
schnittsprädikat „mit Auszeichnung bestanden“, in keinem Fache
aber ein Prädikat unter gut erreicht wird, kann das Diplom
früher ausgestellt werden.
§ 17.
Das Diplom enthält die Urteile über die einzelnen Fächer der
Vor- und Hauptprüfung. Außerdem wird ein Gesamturteil durch
das Mittel der in den einzelnen Prüfungsfächern erteilten Noten
bestimmt. Die drei Hauptfächer der Hauptprüfung, das Fach 1
der Vorprüfung (Mathematik) und die Diplomarbeit zählen dabei
doppelt.
Die Teilpriifungszeugnisse werden von den beiden Bericht-
erstattern, Vor- und Hauptprüfungszeugnis, sowie das Diplom vom
Rektor und dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eigenhändig
unterzeichnet.