Full text: Diplomprüfungsordnung für Physik an der Abteilung für allgemeine Wissenschaften (1921)

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Die Hauptprüfung gilt als beendet, wenn alle Teilprüfungen 
bestanden und die Diplomarbeit als genügend befunden worden ist. 
IV. Gesamturteil und Diplom. 
3 16. 
Das Diplom eines Diplomingenieurs wird nach bestandener Haupt- 
prüfung, frühestens aber nach Ablauf eines achtsemestrigen 
Studiums ausgestellt. Nur in dem Falle, daß in sämtlichen 
Fächern der Hauptprüfung und in der Diplomarbeit das Durch- 
schnittsprädikat „mit Auszeichnung bestanden“, in keinem Fache 
aber ein Prädikat unter gut erreicht wird, kann das Diplom 
früher ausgestellt werden. 
§ 17. 
Das Diplom enthält die Urteile über die einzelnen Fächer der 
Vor- und Hauptprüfung. Außerdem wird ein Gesamturteil durch 
das Mittel der in den einzelnen Prüfungsfächern erteilten Noten 
bestimmt. Die drei Hauptfächer der Hauptprüfung, das Fach 1 
der Vorprüfung (Mathematik) und die Diplomarbeit zählen dabei 
doppelt. 
Die Teilpriifungszeugnisse werden von den beiden Bericht- 
erstattern, Vor- und Hauptprüfungszeugnis, sowie das Diplom vom 
Rektor und dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eigenhändig 
unterzeichnet.
	        

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