ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
so muß diese Änderung vor Beginn des Meldetermins durch An-
schlag am Schwarzen Brett bekanntgegeben werden.
G Art und Ort der Einreichung der Entwürfe und Studien-
arbeiten, die zur Prüfung verlangt sind (Anhang I und II) bestimmt
der Prüfer.
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Hilismittel und Ausschluß von der Prüfung
©) Zu den Prüfungen dürfen nur solche Hilfsmittel mitgebracht
werden, deren Gebrauch ausdrücklich zugelassen ist.
@ Wer dem zuwiderhandelt oder sich einer Täuschung schuldig
macht, wird überhaupt oder auf mindestens ein Jahr von allen
Prüfungen ausgeschlossen.
9 Wird die Verfehlung erst spáter entdeckt, so wird dem Be-
werber kein Zeugnis ausgestellt oder das bereits ausgestellte
Zeugnis oder Diplom wieder entzogen,
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Gebühren
0 Die Prüfungsgebühr ist mit der Meldung zu den einzelnen
Teilprüfungen zu entrichten. 9
@ Sie ist mit der Meldung verfallen.
© War der Bewerber durch triftige, sofort geltend gemachte
Gründe verhindert an der Prüfung teilzunehmen oder sie zu
Ende zu führen, so kann ihm der Prüfungsausschuß auf Ansuchen
einen Teil der Gebühr erlassen.
9 Für das Zeugnis über die Vorprüfung und die Hauptprüfung
ist die gesetzliche Gebühr zu entrichten. ?
D Die Prüfungsgebühr beträgt:
a) für eine halbtägige schriftliche oder mündliche Prüfung 5 RM.;
b) für eine ganztügige schriftliche oder mündliche Prüfung 10 RM.;
c) für die Prüfung in Hóherer Mathematik RM. 12. 50;
d) für die Diplomarbeit 30 RM.
Bei der Wiederholung der Meldung zur gleichen Teilprüfung ist das Einein-
halbfache dieser Sätze zu bezahlen.
2) Die gesetzliche Gebühr beträgt:
für das Zeugnis über die Vorprüfung 10 RM,
für das Zeugnis über die Hauptprüfung 20 RM.