BESONDERE BESTIMMUNGEN
halbjahres darf sich niemand zur Diplomarbeit melden *. Die
Aufgabe darf nicht vor dieser Zeit gestellt werden. Nur in ganz
besonders begründeten Fällen kann die Abteilung eine frühere
Meldung und Aufgabenstellung genehmigen.
(9 Der Bewerber kann in der Meldung seine Wünsche über
die Art und das Sondergebiet der Aufgabe geltend machen.
9 Die Abteilung bestimmt einen Prüfer, der die Aufgabe stellt,
und einen Mitprüfer. Die Wünsche des Bewerbers werden so-
weit móglich berücksichtigt,
© Während der Bearbeitung der Aufgabe muB der Bewerber
als ordentlicherStudierender der Abteilung für Maschineningenieur-
wesen und Elektrotechnik der Technischen Hochschule Stuttgart
eingeschrieben sein.
O Der Prüfer und der Mitprüfer kann jederzeit Einsicht in den
Fortgang der Arbeit verlangen. Beide sind nach Abschluß der
Arbeit berechtigt, den Bewerber zu einer Besprechung über die
Arbeit vorzuladen.
9 Die Lösung ist, sofern der Prüfer nicht selbst eine längere
Frist bestimmt, spätestens drei Monate nach Stellung der Aufgabe
beim Prüfungssekretür abzuliefern. Fristverlängerung kann aus
dringenden Gründen vom PrüfungsausschuB gewährt werden.
© Der Bewerber hat bei der Vorlegung der Arbeit die schriftliche
Versicherung abzugeben, daß er die Arbeit, abgesehen von der
Verwendung der vom Prüfer erhaltenen Anregungen, selbständig
und die Zeichnungen eigenhändig angefertigt hat. Benutzte Hilfs-
mittel sind in der Arbeit selbst ausführlich anzugeben,
(9 Arglistige Verschweigung von beniitzten Hilfsmitteln wird
nach § 12 Abs. 2 und 3 bestraft,
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Gesuch um Ausstellung des Zeugnisses über die
Hauptprüfung
© Das Gesuch um Ausstellung des Zeugnisses über die Haupt-
prüfung ist beim Rektorat innerhalb der von ihm bestimmten
Frist einzureichen.
*) Studierende, die erklären, die Ausbildung und Prüfung zum Regierungsbau-
meister in Preußen durchmachen zu wollen, werden zur Diplomarbeit erst nach
vollem achtsemestrigem Studium und nach Abschluß der Hauptprüfung zuge-
lassen. Die tatsächliche Einhaltung dieser Vorschrift wird ihnen im Diplom
besonders bestätigt werden.
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