Volltext : Ordnung der Diplomprüfung für Elektroingenieure (1932)

BESONDERE BE STIM MU NG EN

Q Das Gesuch muß außer der genauen Anschrift des Bewerbers
 enthalten:
a) einen Abriß des Lebens- und Bildungsganges auf besonderem
 Vordruck;
b) das Zeugnis über die Vorprüfung;
c) die in den Teilprüfungen der Hauptprüfung und bei der
Diplomarbeit erworbenen Zeugnisse sowie einen Uebersichtsplan
 über die abgelegten Teilprüfungen auf besonderem
 Vordruck;
den Nachweis einer mindestens zwölfmonatigen Werkstattätigkeit,
 die den von den Deutschen Technischen
Hochschulen aufgestellten Bestimmungen entsprechen
muB (Anhang III);
e) den Nachweis eines mindestens vierjáhrigen Studiums
als ordentlicher Studierender an deutschen Technischen
Hochschulen.
9 Über Ausnahmen von Abs. 2e entscheidet das Kultministerium.


1.

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