Full text: Ordnung der Diplomprüfung für Elektroingenieure (1932)

BESO NDERE BESTIMMUNGEN 
IV. Besondere Bestimmungen 
über die Zeugnisse 
S 20 
Teilprüfungszeugnisse 
0 Über jede Teilprüfung wird ein vom Prüfer und vom Mit- 
prüfer unterzeichnetes Zeugnis ausgestellt, das die Prüfungsnoten 
enthált. 
@ Die Prüfungsnoten sind: 
0 unbrauchbar, 
' Schlecht, 
' ungenügend, 
à nicht ganz genügend, 
i genügend, 
5 befriedigend, 
5 gut, 
7 sehr gut, 
3 ausgezeichnet. 
d Jede Teilprüfung ist bestanden, wenn die Note 40 erreicht 
wird. 
® Ein Notenausgleich zwischen verschiedenen Teilprüfungen 
ist nicht möglich, 
N 9 Bei Wiederholung einer Teilprüfung gilt die zuletzt erworbene 
ote. 
L 
S 21 
Zeugnisse über die Vorprüfung und über die Hauptprüfung 
0 Über die bestandene Vorprüfung und über die bestandene 
Hauptprüfung werden Zeugnisse ausgestellt. Sie enthalten die 
Einzelnoten und das Gesamturteil und werden vom Rektor und 
vom Abteilungsvorstand unterzeichnet,
	        

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