Full text: Ordnung der Diplomprüfung für Elektroingenieure (1932)

ANHANG II / HAUP TPRUÜFUNG 
Anhang II 
Prüfungsplan der Hauptprüfung 
() Prüfungsfächer der Hauptprüfung, in denen je eine Teil- 
prüfung abzulegen ist, sind: 
1. Diplomarbeit, 
2. Elektrische MeBinstrumente und Mefimethoden, 
3. Konstruktion und Berechnung elektrischer Maschinen und 
Apparate, 
Theorie und Untersuchung elektrischer Maschinen und 
Apparate, 
bis 7. nach Wahl drei der folgenden Fächer: 
a) Elektrische Kraftwerke, 
b) Elektrische Antriebe und Beleuchtung, 
c) Elektrische Bahnen, 
d) Mathematischschwierigere Probleme der Elektrotechnik, 
e) Telegraphie und Telephonie, 
?) Radiotechnik, 
£) Bauelemente der Schwachstromtechnik, 
h) Theoretische Physik, 
i) Elektrochemie und Elektrothermie, 
k) Róntgentechnik, 
3. nach Wahl ein Fach aus dem eigentlichen Maschinenbau, 
9 nach Wahl ein Fach, das zur Zeit der Meldung an der 
Technischen Hochschule Stuttgart vertreten ist. 
% Die Wahl der Fácher Ziff. 8 und 9 bedarf der vorherigen 
Zustimmung der Abteilung für Maschineningenieurwesen und 
Elektrotechnik *). 
9 Zu den Teilprüfungen in sámtlichen Fáchern kónnen gehórig 
beglaubigte Studienarbeiten aus den Übungen des betreffenden 
Faches verlangt werden. 
") Für den maschinentechnischen Dienst der Deutschen Reichsbahn wird das 
Bestehen der Teilprüfung im Fach Eisenbahnfahrzeuge verlangt. 
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