Full text: Ordnung der Diplomprüfung für Elektroingenieure (1932)

ANHANGIII / PRAKTISCHE WERKSTATTATIGKEIT 
Anhang Il! 
Ausführungsbestimmungen für die praktische 
Werkstattätigkeit der ordentlichen Studierenden des 
Maschineningenieurwesens, der Elektrotechnik und 
verwandter Fachrichtungen der Technischen 
Hochschule Stuttgart 
(Aufgestellt von den Fakultäten für Maschinenwirt- 
schaft und von den Abteilungen für Maschinenbau 
und Elektrotechnik der Deutschen Technischen Hoch- 
schulen im Februar 1927). 
1. Zum Verständnis der technischen Vorträge und Übungen 
sowie für die spätere Berufstätigkeit ist eine praktische Aus- 
bildung in den einschlägigen Fertigungsgebieten erforderlich und 
wegen ihrer grundlegenden Wichtigkeit als Bedingung für die 
Zulassung zu den Diplomprüfungen vorgeschrieben. 
Zweck und Vorbildung 
2. Die Werkstattátigkeit soll den Studierenden — als zukünftigen 
Ingenieur — mit den praktischen Grundlagen seines Berufs, ins- 
besondere mit den Werkstattarbeiten und mit der industriellen 
Erzeugung durch eigene Anschauung und eigene Mitarbeit vertraut 
machen. Die Kenntnisse und Eindrücke, die er dabei sammelt, 
sind zum Verständnis der technischen Vorträge und Übungen 
in der Hochschule und besonders für die spätere Berufsarbeit 
notwendig. Durch diese Arbeit in den Werkstätten soll der Stu- 
dierende auch die sozialen Verhältnisse der Arbeiter kennen und 
peurteilen lernen, damit er später ein gerechter Vorgesetzter sein 
ann. 
3. Der Studierende muß für seine verhältnismäßig kurze prak- 
tische Ausbildung so gereift sein, daß er den gestellten Anforde- 
F.
	        
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