Volltext : Ordnung der Diplomprüfung für Elektroingenieure (1932)

2.) Seite 20 „Anhang II” erhält folgende Fassung:

Prüfungsplan der Hauptprüfung
(9 Prüfungsfácher der Hauptprüfung sind:
Gruppe 1: a) Theorie und Untersuchung elektrischer Maschinen und
Apparate
Konstruktion und Beredinung elektrischer Maschinen und
Apparate
Elektrische Meßtechnik
Mathematisch schwierigere Probleme der Elektrotechnik
Sondergebiete des Elektromaschinenbaus
Sondergebiete der elektrischen Meßtechnik
Elektrische Kraftwerke
Stromrichter und Schaltgeräte
Elektrische Bahnen)
Elektrische Antriebe und Beleuchtung
Fernmeldetechnik
Hochfrequenztechnik
Elektrochemie und Elektrothermie
Rôntgentechnik
Gruppe 3: a) ein beliebiges Fach aus dem Gebiet der nicht-elektrischen
 Maschinen
b) ein beliebiges Fach aus dem Lehrgebiet der Abteilung”)
oder aus Physik oder aus Chemie
drei Entwürfe aus dem Gebiet der Elektrotechnik, davon
mindestens einer aus dem Gebiet der elektrischen Maschinen
Uebungsergebnisse aus dem Elektrotechnischen Institut, aus
dem Sdiwachstromlaboratorium und aus dem allgemeinen
Maschinenlaboratorium
Gruppe 6: Diplomarbeit aus einem Gebiet der Elektrotechnik.
o In den Gruppen 1—3 sind je zwei Teilprüfungen mit Erfolg abzulegen.*

© Bei den Teilprüfungsnoten kónnen beglaubigte Studienarbeiten berücksichtigt
 werden.
(9 Ueber die gewählten Teilprüfungsfächer, Entwürfe und Vebungsergebnisse
 aus dem Elektrotechnischen Institut, dem Schwachstromlaboratorium
 und dem Maschinenlaboratorium ist spätestens mit dem Gesuch
um Ausstellung des Zeugnisses über die Hauptprüfung ein Uebersichtsplan
 einzureichen, der der Genehmigung durch die Abteilung unterliegt.
O Ebenso ist für die Diplomarbeit eine besondere Meldung einzureichen.

(Y

") Für den maschinentechnischen Dienst der Deutschen Reichsbahn wird das Bestehen
der Teilprüfungen in den Fächern
1. „Elektrische Bahnen“
2. „Eisenbahnfahrzeuge“

verlangt.
            
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