ALLGE MEINE BESTIM MUNGEN
I. Allgemeine Bestimmungen
S 1
Erteilung des Grads eines Diplom-Ingenieurs
Die Technische Hochschule erteilt auf Grund der Diplomprü-
fung in Elektrotechnik den Grad eines Diplomingenieurs (Dipl.-Ing.).
8?
Zweck der Diplomprüfung
M Die Diplomprüfung schließt das Studium für Elektro-
ingenieure ab.
O In ihr soll der Bewerber nachweisen, daß er eine aus-
reichende Vorbildung für eine selbständige auf wissenschaftlicher
Grundlage beruhende Berufstätigkeit als Elektroingenieur er-
worben hat.
§ y
2
Einteilung der Diplomprüfung
(0 Die Diplomprüfung zerfällt in eine Vorprüfung und in eine
Hauptprüfung.
0 Die Prüfungen in den einzelnen Fáchern der Vor- und
Hauptprüfung (Anhang I und II) werden als Teilprüfungen abgelegt.
@ In die Hauptprüfung kann der Bewerber erst eintreten, wenn
er die Vorprüfung für Elektroingenieure an einer deutschen")
Technischen Hochschule bestanden und das Zeugnis über die
Vorprüfung vorgelegt hat.
*) Die Technische Hochschule Danzig wird mit Beziehung auf Studien und
Prüfungen als gleichberechtigt mit den deutschen Technischen Hochschulen
anerkannt.