Volltext : Ordnung der Diplomprüfung für Elektroingenieure (1932)

ALLGEMEINE BESTIMMUNG EN

Abteilung für Maschineningenieurwesen und Elektrotechnik der
Technischen Hochschule Stuttgart eingeschrieben ist oder früher
eingeschrieben war.

S8

Anrechnung auswärtiger Studien und anderer Prüfungen

( Der Prüfungsausschuf entscheidet, ob und in welchem Umfang
 angerechnet werden:
a) die an andern Technischen Hochschulen, Bergakademien
oder Universitáten deutscher Sprache betriebenen Studien;
doch müssen mindestens 3 Halbjahre an Technischen
Hochschulen zugebracht sein;
b) die daselbst bestandenen Prüfungen;
c) Teilprüfungen, die in andern Abteilungen der Technischen
 Hochschule Stuttgart abgelegt worden sind.
O Bei auslándischen Hochschulen nichtdeutscher Sprache entscheidet
 auf Antrag des Rektors das Kultministerium.

S9

A

Meldungen zu den Prüfungen

Für jede Teilprüfung und für die Diplomarbeit ist eine Meldung
auf besonderem Vordruck erforderlich. Die Meldung ist dem
Prüfungssekretär zu übergeben.

S 10

Wiederholung der Prüfung und Folgen des Zurücktretens
'? Jede Teilprüfung kann nur einmal wiederholt werden.
O Zur weiteren Wiederholung ist die Genehmigung des Kultministeriums
 erforderlich, die nur in besonders begründeten
Fállen erteilt wird.
© Tritt ein Bewerber während der Prüfung zurück, ohne sofort
Gründe geltend zu machen, die vom Prüfungsausschuß als ausreichend
 anerkannt werden, so ilt die Prüfung als nicht bestanden.

S 11

Form der Prüfungen

© Die Teilprüfungen sind entweder mündlich oder schriftlich
oder mündlich und schriftlich,
? Wird in der Art einer Teilprüfung eine wesentliche Änderung
vorgenommen (beispielsweise schriftliche statt mündliche Prüfung),
            
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