Full text: Ordnung der Diplomprüfung für Elektroingenieure (1932)

ALLGEMEINE BESTIMMUNG EN 
Abteilung für Maschineningenieurwesen und Elektrotechnik der 
Technischen Hochschule Stuttgart eingeschrieben ist oder früher 
eingeschrieben war. 
S8 
Anrechnung auswärtiger Studien und anderer Prüfungen 
( Der Prüfungsausschuf entscheidet, ob und in welchem Um- 
fang angerechnet werden: 
a) die an andern Technischen Hochschulen, Bergakademien 
oder Universitáten deutscher Sprache betriebenen Studien; 
doch müssen mindestens 3 Halbjahre an Technischen 
Hochschulen zugebracht sein; 
b) die daselbst bestandenen Prüfungen; 
c) Teilprüfungen, die in andern Abteilungen der Techni- 
schen Hochschule Stuttgart abgelegt worden sind. 
O Bei auslándischen Hochschulen nichtdeutscher Sprache ent- 
scheidet auf Antrag des Rektors das Kultministerium. 
S9 
A 
Meldungen zu den Prüfungen 
Für jede Teilprüfung und für die Diplomarbeit ist eine Meldung 
auf besonderem Vordruck erforderlich. Die Meldung ist dem 
Prüfungssekretär zu übergeben. 
S 10 
Wiederholung der Prüfung und Folgen des Zurücktretens 
'? Jede Teilprüfung kann nur einmal wiederholt werden. 
O Zur weiteren Wiederholung ist die Genehmigung des Kult- 
ministeriums erforderlich, die nur in besonders begründeten 
Fállen erteilt wird. 
© Tritt ein Bewerber während der Prüfung zurück, ohne sofort 
Gründe geltend zu machen, die vom Prüfungsausschuß als aus- 
reichend anerkannt werden, so ilt die Prüfung als nicht bestanden. 
S 11 
Form der Prüfungen 
© Die Teilprüfungen sind entweder mündlich oder schriftlich 
oder mündlich und schriftlich, 
? Wird in der Art einer Teilprüfung eine wesentliche Änderung 
vorgenommen (beispielsweise schriftliche statt mündliche Prüfung),
	        
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