Diplom-Hauptprüfung
Schriftliche und mündliche Teilprüfungen zur Diplom-Hauptprüfung werden am Ende
jedes Semesters abgehalten. Beginn der Diplom-Hauptprüfung nach dem 7. Studien-
semester und zwei Semester nach AbschluB der Diplom-Vorprüfung. Die Verteilung der
Teilprüfungen auf die Prüfüngstermine bleibt dem Studierenden überlassen. Er legt
den von ihm ausgefüllten Prüfungszettel zunáchst dem Lehrstuhl vor, der den Nach-
weis ausreichender Übungsergebnisse bestätigt, sodann bei der ‘Einzahlung der Prüfungs-
gebühr der Kasse und dem Sekretarjat, das die vorgeschriebene Semesterzahl prüft
und über die Zulassung zur Teilprüfung entscheidet. Es wird empfohlen, die Diplém-
Hauptpriifung in zwei’ Terminen, nach dem 7. und 8. Studiensemester, abzulegen.
Eine nichthestandene Teilpriifung muB am nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.
Wird die Wiederholung nicht bestanden; so. hat der Student über ‚das Rektoramt die
Genehmigung des Kultministeriums zur 2. Wiederholung zu beantragen. Der, Antrag
ist unter Darlegung des bisherigen Studienerfolges ausführlich zu begründen und durch
den Lehrstuhl und den PrüfungsausschuB zu befürworten. Der Prüfungsausschuf ent-
scheidet, ob nur die zweimal nicht bestandene Teilprüfung zu wiederholen ist oder ob
bereits bestandene Teilprüfunzen dazu zu wiederholen sind.
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