Volltext: Prüfungsordnung für die Studierenden der Chemie (1952)

b) Physikalische Chemie: der erfolgreiche Besuch des halbsemestrigen 
Anfängerpraktikums. 
c) Physik: der erfolgreiche Besuch eines zweisemestrigen Praktikums. 
d) Nachweis ausreichender mathematischer Kenntnisse. 
(3) Über Ausnahmen entscheidet der PrüfungsausschuB. 
8 13: Durchführung der Vorprüfung 
(1) Die Vorprüfung wird mündlich abgenommen. 
(2) Die Prüfung in den chemischen Fächern muß innerhalb eines Zeit- 
raumes von drei Monaten durchgeführt werden. 
IH. Besondere Bestimmungen für die Hauptprüfung 
§ 14: Priifungsficher. Diplomarbeit 
(1) Die Diplom-Hauptpriifung besteht aus einer miindlichen Prüfung und 
aus der Anfertigung einer Diplomarbeit. 
(2) Gegenstand der miindlichen Priifung ist der gesamte Bereich der 
Chemie. Es wird geprüft in den Fächern: 
Anorganische Chemie 
Organische Chemie 
Physikalische Chemie 
Metallurgie 
(3) In der Diplomarbeit soll eine theoretische oder praktische Aufgabe 
aus dem gewählten Hauptfachgebiet nach wissenschaftlichen Gesichts- 
punkten selbständig ausgearbeitet werden. Sie kann eine Originalunter- 
suchung oder eine wissenschaftlich erwünschte Nachuntersuchung sein. 
(4) Das Thema der Diplomarbeit wird von einem Mitglied des Prüfungs- 
ausschusses gestellt. Dieses kann mit der Leitung der Aufgabe einen 
Dozenten beauftragen. Die Diplomarbeit muß in einem der Institute der 
Technischen Hochschule Stuttgart ausgeführt werden. 
(5) Über die Annahme der Diplomarbeit entscheidet das zuständige Mit- 
glied des Prüfungsausschusses, bei dem die Arbeit durchgeführt worden 
ist, sowie ein vom Vorsitzenden zu bestellender zweiter Berichterstatter. 
(6) Die Diplomarbeit kann. vor oder nach der mündlichen Prüfung an- 
gefertigt werden. Für die Dauer der Arbeit ist ein Zeitraum von vier bis 
sechs Monaten vorgesehen. 
8 15: Zulassung zur Hauptprüfung und Diplomarbeit 
1) Die Hauptprüfung kann frühestens nach Beendigung des siebten 
Semesters abgelegt werden. Es werden nur Bewerber zugelassen, die die 
beiden letzten Semester an der Technischen Hochschule Stuttgart studiert 
haben. 
2) Für die Zulassung zur Prüfung und zur Diplomarbeit ist erforderlich: 
a) die bestandene Vorprüfung, 
b) ein ordentliches Fachstudium von mindestens sieben Semestern, 
c) anorganische Chemie: der erfolgreiche Besuch eines vertieften 
Praktikums,
	        
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