Volltext : Festschrift zur Feier der Einweihung des Flügelanbaues sowie des fünfzigjährigen Jubiläums der K. Technischen Hochschule zu Stuttgart am XX. bis XXv. October MDCCCLXXIX (1879)

 

 

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Waarensammlungen aufnahm. Nach einem Besuche Seiner Majestät des Königs Wilhelm (29. November
1839) wurde der Anstalt der Name ,Polytechnische Schule“ beigelegt (2. Januar 1840).

Es bestanden nun vier Jahrescurse: der Eintritt erfolgte im Alter von wenigstens 14!/s Jahren,
der Unterricht des ersten Curses war rein vorbereitend, er umfasste die Arithmetik bis zu den Gleichungen
des zweiten Grads, Geometrie und Trigonometrie, Freihandzeichnen, Sprachen (Deutch, Französisch und
Englisch), Geographie, Geschichte und Religion, und musste von jedem ordentlichen Schüler vollständig
besucht werden, In den drei oberen Cursen ging der Unterricht in Mathematik und Naturwissenschaften
(Trigonometrie, analytische und darstellende Geometrie, Mechanik, Naturgeschichte, Chemie und Physik)
neben dem in den speziell technischen Fächern her (Bauconstructionen, Baukunde, Maschinenkunde, Strassen-,
Brücken- und Wasserbau), die Zahl jener Stunden betrug beiläufig 20, die der letzten Fächer 7 bis 11,
je nach der Berufsart.
Es werden 4 Berufsarten der ordentlichen Schüler unterschieden: die mechanisch-technische, die
technisch-chemische, das Lehramt und die Handlung. Der Normalstand des Lehrerpersonals setzte sich
aus 6 wissenschaftlichen Hauptlehrern für Mathematik (Pross), für darstellende Geometrie (Clavel), für
Naturgeschichte (Kurr), für Mechanik und Physik (Reusch), für Chemie und Technologie (Fehling),
und für Baukunde (Fischer), 2 artistischen Hauptlehrern für Figurenzeichnen (Seubert) und für Ornamentenzeichnen
 und Modelliren (Mauch) und einer Anzahl Hilfs- und Fachlehrern zusammen.

Nach dieser Einrichtung war somit die theoretische Bildung des Technikers mit einem Alter
von 18 Jahren fertig. Wenn er dann in diesem jugendlichen Alter in das praktische Leben übertrat,
konnte er die nöthige Selbstständigkeit durch eigenes Studium noch nicht gewonnen haben: unvollständig
vorbereitet und in Kritik nicht geübt, blieb ihm nichts übrig, als in die Fussstapfen der reinen Praxis
zu treten. Kein Wunder, dass in kürzester Frist Klagen auftauchten, die Schule leiste nicht das, was
von ihr zu erwarten gewesen sei, und dass Erhöhung des Eintrittsalters verlangt wurde. Im Jahre 1841
wurde hierüber berathen. Gegen eine Verschiebung von zwei Jahren sprach der Mangel an Oberrealschulen,
welche so rasch zur Vorbildung für das Polytechnikum hätten umgewandelt werden können. Der Erfolg
der Verhandlungen war, dass durch Ministerialerlass vom 21. Februar 1845 der erste oder Vorbereitungscurs
 der polytechnischen Schule aufgehoben und bestimmt wurde, dass die Schüler vom Herbste dieses
Jahres an mit 15 Jahren eintreten sollen. Die Vorbereitungsclasse kam an die Realschule als oberste
Classe mit zwei Abtheilungen, von denen die eine zur Vorbereitung für die polytechnische Schule diente,
die andere als Schlussbildungsmittel für solche Schüler, welche die polytechnische Schule zu besuchen
nicht beabsichtigen, als Ersatz fiir eine in Stuttgart noch mangelnde Oberrealschule. Ferner wurden von
jetzt an die sogenannten Winterschiiler, welche sich meist Bauhandwerken widmeten, nicht mehr in die
polytechnische Schule zugelassen, indem fiir diese Classe von Schülern eine eigene Lehranstalt unter der
Benennung , Winterbaugewerkeschule^ erriehtet wurde, die mit dem 1. November 1845 begonnen hat.

Den hienaeh in der polytechnisehen Schule verbleibenden drei Cursen oder Classen wurden sodann
noch zwei hohere angefiigt, theils um die übermüssige Stundenzahl, mit der seither einige Curse belegt
waren, zu vermindern, theils auch und vorzüglich um den dem Baufach durch alle seine Zweige sich
widmenden Zóglingen Gelegenheit innerhalb Württembergs zu verschaffen, die von ihnen in der Staatsprüfung
 (Königl. Verordnung vom 22. August 1843) geforderten Kenntnisse sich vollständig anzueignen.
Die Feststellung der neuen Einrichtung erfolgte durch eine Verfügung des Ministeriums des
Innern und des Kirchen- und Schulwesens vom 3. März 1847. Eine wesentliche Aenderung im Unterriehtsplan
 bestand darin, dass der Unterricht in den rein theoretischen, allen Polytechnikern gemeinschaftliehen
 Füchern von dem Unterricht in den praktischen, den einzelnen Berufsarten zufallenden Fächern
in der Art zeitlich getrennt wurden, dass jener dem ersten und zweiten, dieser dem vierten und fünften

 
            
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