Full text : ARCH+ : Studienhefte für architekturbezogene Umweltforschung und -planung (1969, Jg. 2, H. 5-8)

Für eine durchsichtige, belegbare Beurteilung von Studienarbeiten
 stellt sich die Aufgabe, die Gesichtspunkte
die Anforderungen, nach denen entworfen wird und die
Gesichtspunkte, die Kriterien, nach denen beurteilt
werden soll, zu artikulieren, sowie das Entwurfs-Konzept
 beschreibbar zu machen.

Beide Vorbereitungen sind für ein ernsthaftes, belegbares
 Urteil Voraussetzung. Danach kann
1. eine Beurteilung eines Entwurfskonzeptes nach den
Absichten, den Gesichtspunkten, die für seine Entstehung
 ausschlaggebend waren, erfolgen, d.h. eine
Beurteilung über den Grad der Erfüllung der Konsequenzen
 des Konzepts in Bezug auf die vom Entwerfenden
 an das Konzept gestellten Gesichtspunkte, anhand
 der Wichtigkeit dieser Gesichtspunkte für den
Entwerfenden, und

eine Beurteilung nach der Relevanz der verwendeten
Gesichtspunkte, d.h. eine Beurteilung der vom Entwerfenden
 verwendeten Gesichtspunkte in Bezug auf
die Bedeutung dieser Gesichtspunkte für den Beurteiler
 und auf zwingende Notwendigkeiten, die vom
Beurteiler zunächst besser einzusehen sind.

Letzteres bedeutet beispielsweise, wenn unter den Anforderungen
 des Entwerfenden der Gesichtspunkt "Tragfähigkeit
 einer verwendeten Konstruktion'' fehlt, der
Beurteiler aber durch sein mögliches Wissen um die
katastrophalen Folgen beim Einsturz eines Gebäudes,
die Erfüllung dieser Anforderung als zwingende Notwendigkeit
 zu fordern hat.

Aus dem oben Gesagten läßt sich folgern:

Beurteilung, Benotung, ist
1. eine relative Aussage, und
2. abhängig vom Wissen und von der Macht des Beurteilers,
 was leicht von einer Be- zu einer Verurteilung
 führen kann.

Sawohl die Gesichtspunkte des Entwerfenden als auch
die des Beurteilers, die beide an ein Entwurfskonzept
stellen, sollten daher von einer Beurteilung und vor
Beginn des Entwerfens artikuliert und wenn möglich,
aufeinander abgestimmt werden, damit der Entwerfende
 eine Sicherheit in Bezug auf die nach Abschluß der
Studienarbeit erforderliche Beurteilung erhält. Ergibt
sich beim Entwerfen eine Veränderung der vorgegebenen
 Gesichtspunkte oder eine Veränderung der Bedeutung
 der Gesichtspunkte, sollte ein daraus folgendes
verändertes Konzept für eine Beurteilung nicht ausgeschlossen
 sein. Nur ist sich der Entwerfende seines
Risikos in Bezug auf die Beurteilung bewußt, wenn der
Beurteiler nicht bereit ist oder aus zwingenden Notwendigkeiten
 nicht bereit sein kann, eine Beurteilung nach
den veränderten Gesichtspunkten vorzunehmen, oder
das Entwurfskonzept bei einer Beurteilung nach den
vorgegebenen Gesichtspunkten eine veränderte Note erhält.


Form der Bewertung:

Die abgebildete Bewertungsmatrix zeigt den Versuch,
zu einer belegbaren Beurteilung über ein Entwurfskonzept.
 Sie war der erste Ansatz und ist weniger auf ihren
Inhalt zu betrachten, sondern soll vielmehr die Darstellung
 des Vorgangs der Beurteilung demonstrieren.

Beschreibung und Bewertung der Konsequenzen des Entwurfskonzeptes
 geschieht dabei vereinfachend als ein
Vorgang.

Dabei wird angenommen, daß die Gesamtaussage über
ein Entwurfskonzept sich aus der Summe von Teilaussagen
 zu diesem Konzept ergibt (Koelle, 1967). Es ist
unterstellt, daß die Teilaussagen ein hinreichend genaues
 Bild für eine Gesamtaussage liefern. Abweichend
von der teilweise gegenseitigen Bedingtheit der Konsequenzen
 des Konzepts wird vereinfachend eine Unabhängigkeit
 der zu addierenden Teilaussagen vorausgesetzt
 (vgl. Gäfgen, 1963, S. 160 f). Die Beurteilung
kann darum nicht unkritisch gehandhabt werden. Beispielsweise
 kann bei Nichterfüllung der Anforderung
"Tragfähigkeit einer Konstruktion'' die Addition der
Teilaussagen zur Gesamtaussage immer noch rechnerisch
 die Aussage eines brauchbaren Konzeptes ergeben,
in Realität bedeutet aber die Verwirklichung dieses Entwurfskonzeptes
 eine Katastrophe.

Vor einer Beurteilung sind darum die Konsequenzen
eines Entwurfskonzeptes auf derartige Katastrophenfälle
 zu untersuchen. Weiter wird angenommen, daß
eine Teilaussage über ein Entwurfskonzept das Produkt
eines Gewichtsfaktors für einen Teilbereich des Konzepts
 und einer Wertziffer für den Erfüllungsgrad einer
Konsequenz in Bezug auf ein Kriterium ist (vgl. Koelle,
1967).

Um eine Vergleichbarkeit mehrerer Entwurfskonzepte
zu ermöglichen, erfolgt eine Normierung der Gesamtaussagen
 über ein Konzept derart, daß einem idealen
Entwurfskonzept beispielsweise wie in der abgebildeten
Matrix der Wert, die Zahl, 1000 beigemessen wird.
Dabei ergibt sich die Zahl 1000 aus der Summe der Gewichtsfaktoren
 multipliziert mit jeweils einer maximalen
 Wertziffer 10 für den Erfüllungsgrad jeder Konsequenz.


Dabei sind die Gesichtspunkte, die Kriterien, anhand
derer die Beurteilung erfolgt, gemeinsam zwischen
Entwerfendem und Beurteiler vereinbart worden. Es
wurde weiterhin angenommen, daß alle Kriterien gleiche
 Bedeutung haben. Das Entwurfskonzept ist in Teilbereiche
 gegliedert, wobei den Bereichen unterschiedliche
 Bedeutung durch Gewichtsfaktoren beigemessen
wurde.

(Aus dem Erläuterungsblatt für die Studenten)
1. Die Matrix wird jedem Studenten bei der ersten Besprechung
 zur Entwurfsaufgabe bzw. Vertiefungsarbeit
 nicht ausgefüllt übergeben.
Während der Bearbeitung der Programmfindung
füllt der Student in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl
 die Matrix aus.

3

In die Matrix wird in die Zeilen das Programm eingetragen,
 und zwar in einer zweckmäßigen Gliederung
 (z. B. Planung, Entwurf), die weiter unterteilt
wird bis in die einzelnen Bestandteile des Prozramms
(Einzelbereiche). Da nicht alle Teile des Programms
gleich wichtig sind, werden Gewichtsfaktoren verteilt,
 deren Summe in jeder senkrechten Bereichsınterteilung
 100 ergeben muß.

ARCH +2 (1969) H.5
            
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